Über die Ombudsstelle für Studierende

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Wer & Wozu?

Die Ombudsstelle für Studierende

  • überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung oder bei anderen Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind.
  • weist auf Systemmängel hin.
  • arbeitet mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen.
  • behandelt alle Anliegen vertraulich.

Für wen?

Die Ombudsstelle für Studierende steht

  • Studierenden
  • Studieninteressent*innen
  • Studienwerber*innen
  • ehemaligen Studierenden

an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung.

Wer & Wozu?

Die Ombudsstelle für Studierende

  • überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung oder bei anderen Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind.
  • weist auf Systemmängel hin.
  • arbeitet mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen.
  • behandelt alle Anliegen vertraulich.

Für wen?

Die Ombudsstelle für Studierende steht

  • Studierenden
  • Studieninteressent*innen
  • Studienwerber*innen
  • ehemaligen Studierenden

an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung.

Was genau macht die
Ombudsstelle für Studierende

Beraten

Studierende können sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden.

Helfen

Bei Problemen in den oben genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen.

Vermitteln

Bei Problemen, die nicht direkt an den Einrichtungen geregelt werden können oder mehrere Einrichtungen betreffen, steht die Ombudsstelle für Vermittlerdienste zur Verfügung.

Welche Themen?

  • Aufnahmeverfahren und Zulassungen
  • Mobilität im Studium
  • Studienförderung
  • Studienbedingungen
  • Prüfungen
  • Anerkennungen
  • Studieren mit Behinderung(en)
  • Studentenheimangelegenheiten (Schlichtungsverfahren)

Was nicht?

Die Ombudsstelle für Studierende kann

  • keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) abändern,
  • keine Bescheide aufheben,
  • nicht in laufende Verfahren eingreifen,
  • nicht bei Gericht vertreten. Die Ombudsstelle für Studierende hat keine Weisungsbefugnis. Ein schriftlicher oder persönlicher Kontakt hemmt den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen bei laufenden Verfahren nicht.

Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung steht mit Rat und Tat zur Seite.

Alle Ausführungen dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie erheben keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Dafür sind die gegenständlichen Rechtsnormen in ihrer aktuell geltenden Fassung heranzuziehen.

Mag.a Anna-Katharina Rothwangl
Leiterin der Ombudsstelle für Studierende