Über die Ombudsstelle für Studierende
Wer & Wozu?
Die Ombudsstelle für Studierende
- überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung oder bei anderen Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind.
- weist auf Systemmängel hin.
- arbeitet mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen.
- behandelt alle Anliegen vertraulich.
Für wen?
Die Ombudsstelle für Studierende steht
- Studierenden
- Studieninteressent*innen
- Studienwerber*innen
- ehemaligen Studierenden
an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung.
Wer & Wozu?
Die Ombudsstelle für Studierende
- überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung oder bei anderen Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind.
- weist auf Systemmängel hin.
- arbeitet mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen.
- behandelt alle Anliegen vertraulich.
Für wen?
Die Ombudsstelle für Studierende steht
- Studierenden
- Studieninteressent*innen
- Studienwerber*innen
- ehemaligen Studierenden
an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung.
Was genau macht die
Ombudsstelle für Studierende
Beraten
Helfen
Vermitteln
Welche Themen?
- Aufnahmeverfahren und Zulassungen
- Mobilität im Studium
- Studienförderung
- Studienbedingungen
- Prüfungen
- Anerkennungen
- Studieren mit Behinderung(en)
- Studentenheimangelegenheiten (Schlichtungsverfahren)
Was nicht?
Die Ombudsstelle für Studierende kann
- keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) abändern,
- keine Bescheide aufheben,
- nicht in laufende Verfahren eingreifen,
- nicht bei Gericht vertreten. Die Ombudsstelle für Studierende hat keine Weisungsbefugnis. Ein schriftlicher oder persönlicher Kontakt hemmt den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen bei laufenden Verfahren nicht.
Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung steht mit Rat und Tat zur Seite.
Alle Ausführungen dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie erheben keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Dafür sind die gegenständlichen Rechtsnormen in ihrer aktuell geltenden Fassung heranzuziehen.
Mag.a Anna-Katharina Rothwangl
Leiterin der Ombudsstelle für Studierende