Barriere­freiheits­erklärung

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ombudsstelle für Studierende ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website hochschulombudsmann.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei und werden nach und nach berücksichtigt und verbessert:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Werden Pflichtfelder im Kontaktformular nicht ausgefüllt und das Formular abgeschickt, werden Fehlermeldungen eingeblendet, die das betroffene Formularfeld nicht eindeutig identifizieren. Beispiel: Beim Eingabefeld „Vorname“ erscheint die Fehlermeldung „’First Name‘ ist ein Pflichtfeld. Bitte füllen Sie dieses aus.“ Dies betrifft das Kriterium 3.3.1 Fehlererkennung.

Im Formular auf der Kontaktseite sind einzelne Formularfelder mit einem Asterisk (*) als Pflichtfelder markiert. Die Bedeutung des Asterisks wird am Anfang des Formulars nicht erklärt. Dies betrifft das Kriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen.

Wenn ein/e Nutzer*in im Kontaktformular fehlerhafte Angaben im E-Mail-Eingabefeld macht und das Formular abschickt, wird folgende Fehlermeldung angezeigt: „’E-Mail-Address‘ is not valid. Please enter a valid e-mail-address.“ Die Fehlermeldung ist nicht in der Sprache der Seite verfasst und bietet keine Hilfestellung bei der Korrektur des Eingabefehlers. Dies betrifft die Kriterien 3.3.1 Fehlererkennung und 3.3.3 Fehlerempfehlung.

Die Startseite enthält mehrere Links, die mittels role=“button“ semantisch als Schaltflächen ausgezeichnet werden: „Mehr über uns erfahren“, „Alle News ansehen“, „Alle Veranstaltungen ansehen“ und „Einrichtung suchen“. Dies betrifft das Kriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert.

Im Formular auf der Kontaktseite sind einzelne Formularfelder mit einem Asterisk (*) als Pflichtfelder markiert (z.B. „Anrede *“). Da bei den betroffenen Formularfeldern das Asterisk nicht innerhalb des label-Elements definiert ist, werden Screenreader-Nutzer*innen nicht darüber informiert, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dies betrifft die Kriterien 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert.

Auf der Kontaktseite enthält der Abschnitt „Art der Hochschule“ drei Auswahllisten zur Auswahl des Hochschultyps, der Hochschule und des Studiengangs. Es sind keine sichtbaren, korrekt mit den Formularelementen verknüpften Beschriftungen vorhanden. Dies betrifft das Kriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert.

Wenn ein/e Nutzer*in im Kontaktformular Pflichtfelder nicht ausfüllt oder fehlerhafte Angaben macht und das Formular abschickt, werden Fehlermeldungen angezeigt. Diese Fehlermeldungen können jedoch nicht durch Software bestimmt werden, daher nicht von einem Screenreader automatisch vorgelesen werden. Dies betrifft das Kriterium 4.1.3 Statusmeldungen.

Auf der Startseite werden in den Abschnitten „News von der Ombudsstelle“ sowie „Veranstaltungen“ die einzelnen Einträge in einer horizontalen Liste dargestellt. Nutzer*innen können mithilfe von Wisch-Gesten (Swiping) durch diesen Inhalt navigieren. Es steht keine „Single Pointer“-Eingabemethode (z.B. ein einzelner Mausklick) als Alternative zur Verfügung. Dies betrifft das Kriterium 2.5.1 Zeigergesten.

Der Header enthält die zwei Schaltflächen „International“ und „Kontakt“, die bei Betätigung jeweils ein Overlay öffnen. Bei einer Vergrößerung des Inhalts entsprechend der Definition des Erfolgskriteriums (Fensterbreite 1280 Pixel, 400% Zoom) ist der Inhalt der Overlays abgeschnitten. Dies betrifft das Kriterium 1.4.10 Reflow.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Eingebundene Videos enthalten keine zweite, durch die Nutzer*innen wählbare Audiospur, die Audiodeskriptionen beinhaltet. Dies betrifft das Kriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet).

Unter der Überschrift „Über die Ombudsstelle für Studierende“ ist ein Video eingebunden. Dieses Video verfügt über eine fixe Untertitel-Spur (Open Caption), welche nur den gesprochenen Dialog wiedergibt und ein schlechtes Kontrastverhältnis aufweist. Dies betrifft die Kriterien 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) und 1.4.3 Kontrast (Minimum).

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. Juli 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde am 15. Juli 2021 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@hochschulombudsmann.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Webseite“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Ombudsstelle für Studierende im BMBWF
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
info@hochschulombudsmann.at

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Das Team der Ombudsstelle für Studierende ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.

Informationen zur Benutzung finden Sie unter Bedienungshilfe.