Nachlese
Was erwarten wir von hochschulischer Bildung in einem digitalen Zeitalter, und wie bereiten wir Studierende bestmöglich auf neue technologische Herausforderungen vor? Welche rechtlichen Regelungen gelten im Zusammenhang mit KI-Tools, und wer ist dafür verantwortlich, den Umgang mit diesen an Hochschulen zu regulieren? Welche Auswirkungen hat das Hochschulrechtspaket 2024, das dazu geführt hat, dass erstmals für alle Hochschulsektoren in Österreich die gleichen rechtlichen Grundlagen bezüglich wissenschaftlicher Integrität gelten? Welche anderen Einrichtungen gibt es, die bei komplexen Anliegen zu vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten kontaktiert werden können?
All diese Fragen wurden im Zuge einer Veranstaltung gestellt, die von der Ombudsstelle für Studierende gemeinsam mit der TU Wien, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) und dem Kompetenzzentrum für Akademische Integrität der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien (mdw) am 4. Dezember 2024 im TU the Sky organisiert wurde
Nach einem geführten Posterwalk, bei dem die ÖAWI, Gleichbehandlungsanwaltschaft, Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD), Psychologische Studierendenberatung, Behindertenanwaltschaft, Ombudsstelle für Studierende und das Projekt FRAME der TU Wien ihre Tätigkeiten vorgestellt haben, wurde in drei Workshops der Umgang mit der Novelle des Hochschulrechts besprochen. In einem von Babette Klemmer-Senk und Lukas Dorfegger (Abteilung IV/9 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) geleiteten Workshop wurden die neuen rechtlichen Grundlagen thematisiert. Horea Balomiri und Ulrike Najar (AQ Austria) haben Neuerungen im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Integrität im Rahmen der Akkreditierung und des Audits angesprochen. Von Michael Gruber und Marjo Rauhala (TU Wien) wurde anhand praktischer Beispiele die konkrete Umsetzung an hochschulischen Bildungseinrichtungen erarbeitet.
Der Nachmittag widmete sich dann gänzlich den Auswirkungen der digitalen Kultur und technologischen Entwicklungen an hochschulischen Bildungseinrichtungen. Peter Purgathofer (TU Wien) problematisierte insbesondere, dass neue technologische Entwicklungen gegenwärtig in der Hand großer Konzerne liegen, deren Geschäftsmodell vor allem im Bereich der Social Media darin bestehe, uns emotional aufzuwühlen. Antonia Riegler (ÖH) stellte die Sicht der Studierenden dar und verwies darauf, dass es wichtig ist, dass alle gemeinsam daran arbeiten, dass Hochschulen ein Ort sind, an dem man sich nicht nur Wissen, sondern auch kritische und reflexive Fähigkeiten aneignet. Erich Prem (Universität Wien) wies auf ethische und erkenntnistheoretische Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit KI hin und plädierte dafür, dass wir uns bewusstmachen sollten, welche Tugenden wir in der Wissenschaft erwarten, und dass KI diese nicht mitbringen kann. Nikolaus Forgó (Universität Wien) machte in seinem Vortrag deutlich, dass viele rechtliche Fragen im Zusammenhang mit neuesten technologischen Entwicklungen noch ungeklärt sind und wir aufpassen müssen, dass wir nicht einzelne Lehrende und Studierende mit diesen Fragen alleine lassen.
In einer abschließenden Podiumsdiskussion mit Clemens Apprich (die angewandte – Universität für angewandte Kunst Wien), Shabnam Tauböck (TU Wien), Antonia Riegler, Nikolaus Forgó und Erich Prem wurden alle im Laufe des Tages angesprochenen Themen zusammengeführt.
Per 23. Mai 2023 wurde Frau Mag.a Anna-Katharina Rothwangl durch Herrn Bundesminister ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Polaschek mit der Leitung der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.