Rettung in der Nachspielzeit? Wiederholungs-
möglichkeiten von Prüfungen und die zusätzliche Chance bei der letzten Prüfung

Bei der aktuellen Fußball-WM hat das Spiel Österreich gegen Algerien gezeigt, dass auch in der Nachspielzeit noch nicht alles entschieden sein muss. Nachdem der Aufstieg für Österreich durch die späte Führung von Algerien so gut wie ausgeschlossen gewirkt hat, konnte sich die Nationalmannschaft durch einen Ausgleich wenige Sekunden vor Abpfiff doch noch retten. Auch im Studium gibt es Situationen, in denen kurz vor dem Ziel ein Rückschlag erfolgt. Umso wichtiger ist es, die studienrechtlichen Möglichkeiten bei Prüfungswiederholungen zu kennen.

Wenn im Studium eine Prüfung negativ beurteilt wird, stellt sich die Frage, wie viele weitere Antritte möglich sind und welche Regelungen dabei gelten. Besonders belastend ist dies für Studierende, die ihr Studium nahezu abgeschlossen haben und bei der letzten noch offenen Prüfung scheitern. Das Universitätsgesetz sieht für Prüfungswiederholungen klare Regelungen vor und eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen auch eine zusätzliche Möglichkeit kurz vor dem Abschluss.

Wiederholung negativ beurteilter Prüfungen[1]

Negativ beurteilte Prüfungen dürfen an öffentlichen Universitäten grundsätzlich dreimal, an Fachhochschulen mindestens zweimal wiederholt werden. Ein Blick in die Satzung bzw. die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Universität oder Fachhochschule kann sich aber auszahlen: In dieser können weitere Wiederholungsmöglichkeiten festgelegt sein.

Wiederholung positiv beurteilter Prüfungen

Neben negativ beurteilten Prüfungen können an öffentlichen Universitäten auch positiv beurteilte Prüfungen wiederholt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass jeweils das zuletzt erzielte Ergebnis gilt. Eine Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung sollte daher sorgfältig überlegt werden. Auch der Fußball hat gezeigt, dass sicher geglaubte Ergebnisse sich doch noch unerwartet drehen können.

Die 95. Minute – oder die letzte Chance

Von besonderer Bedeutung ist eine Bestimmung für Studierende, die sich unmittelbar vor dem Abschluss ihres Studiums befinden. Sind bereits alle anderen Leistungen für den Abschluss erbracht und handelt es sich bei der negativ beurteilten Prüfung um die letzte Prüfung des Studiums, besteht an Universitäten eine weitere Wiederholungsmöglichkeit. Diese zusätzliche Chance kann für Betroffene entscheidend sein.

Ob diese Regelung im konkreten Fall zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob es sich tatsächlich um die letzte noch offene Prüfung des jeweiligen Studiums handelt. Maßgeblich ist daher immer die individuelle studienrechtliche Situation. Wer unsicher ist, wie viele Prüfungsantritte noch offen sind oder ob die zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit bei der letzten Prüfung in Anspruch genommen werden kann, sollte sich frühzeitig informieren.

Gerade wenn ein Studium bereits weit fortgeschritten ist, kann eine negative Beurteilung wie ein Gegentor in der Nachspielzeit empfunden werden. Das Studienrecht sieht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass es noch eine weitere Chance geben kann.

Bei Fragen zu Prüfungswiederholungen, zu den Voraussetzungen der zusätzlichen Wiederholungsmöglichkeit bei der letzten Prüfung oder zu den an Ihrer Einrichtung geltenden Regelungen können Sie sich an die zuständigen Stellen Ihrer Hochschule oder an die Ombudsstelle für Studierende wenden.

[1] Die Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen an öffentlichen Universitäten sind in § 77 Universitätsgesetz (UG) und an Fachhochschulen in § 18 Fachhochschulgesetz (FHG) geregelt.