Lehramt Sekundarstufe NEU

Ab dem Wintersemester 2026/27 ändert sich das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung und Berufsbildung.

Änderungen

Für Studienbeginner: innen bedeutet dies vor allem drei Dinge:

  • Die Absolvierung des Bachelorstudiums in sechs Semestern und des Masterstudiums in vier Semestern. Zukünftig hat das Bachelorstudium 180 ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-AP) und das Masterstudium bleibt bei 120 ECTS-AP. Insgesamt umfasst die vorgesehene Regelstudienzeit für die Bachelor- und Masterstudien damit 5 Jahre.
  • Änderungen und Adaptionen in den Curricula: Als Beispiel kann hier angeführt werden, dass die Themen Inklusion und Deutsch als Zweitsprache in allen Fächern bzw. den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen verankert werden. Änderungen gibt es zudem bei der ECTS-AP-Verteilung bei den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen, den pädagogisch-praktischen Studien, den Fachdidaktiken und der fachlichen Ausbildung sowie bei den Schulpraktika.
  • Änderungen bei den Spezialisierungen: In den Studien für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) kann anstelle eines Unterrichtsfachs eine Spezialisierung gewählt werden. In Masterstudien für das Lehramt Sekundarstufe (Berufsbildung) müssen berufsfachliche Vertiefungen oder pädagogische Schwerpunkte gewählt werden. Inklusive Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache und sprachliche Bildung sind jedenfalls als Spezialisierungen anzubieten.

Umstieg

Rechtlich ist vorgesehen, dass Studierende im alten Curriculum die Möglichkeit haben, ihr Bachelorstudium innerhalb einer angemessenen Frist in der bisher gültigen Version ihres Curriculums abzuschließen, oder in das neue Bachelorstudium zu wechseln. Der genaue Zeitpunkt bis zu dem ein Abschluss im alten Curriculum möglich ist, ist dem neuen Curriculum zu entnehmen. Das Bachelorstudium kann im Regelfall noch bis 2031 abgeschlossen werden.

Ein Umstieg in das neue Lehramtsstudium ist nicht verpflichtend. Da der Umstieg nicht rückgängig gemacht werden kann, muss dieser daher gut überlegt sein. Vor allem, wenn bereits einige Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium im alten Curriculum absolviert wurden, oder nur mehr sehr wenige Prüfungen bis zu einem Abschluss fehlen, kann es gegebenenfalls auch sinnvoll sein, das Bachelorstudium im alten Curriculum abzuschließen. Es ist vorgesehen, dass im Masterstudium auf höchstmögliche Anerkennungen von Prüfungen und Studienleistungen aus dem Bachelorstudium, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des § 78 Universitätsgesetzes (UG)/§ 56 Hochschulgesetz (HG) Bedacht zu nehmen ist.

Insbesondere im Hinblick auf Beihilfen und Förderungen wird dringend empfohlen vor einem möglichen Umstieg die konkrete Situation mit der jeweiligen Förderstelle (bspw. Studienbeihilfenstelle bei Studienbeihilfe, Finanzamt im Fall von Familienbeihilfe) zu besprechen. Durch die verkürzte Studiendauer im neuen Curriculum kann durch einen Umstieg die Anspruchsdauer für etwaige Beihilfen überschritten werden.

Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bieten umfangreiche Informationen zum neuen Curriculum und zum Umstieg für Studierende an.  Die jeweiligen Informationsveranstaltungen, Homepages und Beratungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, ist dabei jedenfalls von Vorteil. Informationen dazu finden sich auf den Homepages der jeweiligen Einrichtungen.

Gerne steht auch die Ombudsstelle für Studierende für Beratung und Information zur Verfügung.