Grundsätzlich sind für die Anmeldung zu Studien gewisse Fristen vorgesehen. An öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gilt, dass die allgemeine Zulassungsfrist zu Ba-chelor- oder Diplomstudien im Wintersemester am 5. September endet.
Für viele Studienrichtung, insbesondere an Fachhochschulen und Privathochschulen und Pri-vatuniversitäten, aber auch an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sind allerdings für einen Studienbeginn im Wintersemester 2026/27 bereits Registrierungen oder Anmeldungen im Frühling erforderlich. Studien, für die besondere Zulassungs- oder Auf-nahmeverfahren vorgesehen sind, sind zudem mit der positiven Absolvierung von Aufnahme-verfahren verbunden. Eine frühzeitige Information zu den konkreten Anmeldefristen beim je-weiligen Wunschstudium ist daher sehr empfehlenswert.
Wichtig zu beachten: viele Aufnahmeverfahren finden nur einmal jährlich statt! Sie können grundsätzlich unbeschränkt wiederholt werden.
Aufnahmeverfahren an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:
Für welche Studien gelten Zugangsbeschränkungen?
In besonders stark nachgefragten Studienfeldern bzw. Studien, zu diesen zählen Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Erziehungswissenschaft, Fremdsprachen, Infor-matik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/ Wirtschaftswis-senschaft, Pharmazie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft und Recht, können Auf-nahmeverfahren an Universitäten zur Anwendung kommen.
Weitere (vom deutschen Numerus Clausus betroffene) Studien mit Aufnahmeverfahren sind Human- und Zahnmedizin, Psychologie, Veterinärmedizin sowie Psychotherapie.
Humanmedizin- und Zahnmedizin – MedAT
Wer an den Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz sowie der Medizinischen Fakultät der JKU Linz Human- oder Zahnmedizin studieren will, muss den MedAT absolvieren. Die Anmeldung und Bezahlung der Kostenbeteiligung für den MedAT müssen im Zeitraum von 02.03.2026 bis 31.03.2026 erfolgen. Bei der Anmeldung zum MedAT muss der gewünschte Studienstandort angegeben werden und kann nachträglich nicht mehr verändert werden. Bei den Studienplätzen wird zwischen drei Kontingenten unterschieden (Österreich, EU, Nicht-EU). Der Test findet für alle Teilnehmer:innen gleichzeitig am 3. Juli 2026 und ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Weitere Details zum MedAT: https://www.medizinstudieren.at/allgemeine-informatio-nen/basic-infos-der-medat/
Künstlerische Studien
Für die Zulassung zu Studien an Kunstuniversitäten (Universität für angewandte Kunst Wien; Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Universität Mozarteum Salzburg; Univer-sität für darstellende Kunst Graz; Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz; Akademie der bildenden Künste Wien) ist es jedenfalls erforderlich, die künstlerische Eignung nachzuweisen. Je nach Studienrichtung, ist es möglich – bei Vorliegen der künstlerischen Eig-nung – eine Zulassung ohne Matura zu erlangen.
Sportwissenschaften
Für die Zulassung zu Studien der Sportwissenschaften ist der Nachweis der sportlichen Eig-nung zu erbringen.
Lehramt
Für die Zulassung zu einem Lehramtsstudium (Universität oder Pädagogische Hochschule) ist zunächst ein verpflichtendes Online Self Assessment durchzuführen und ein Kostenbeitrag zu entrichten. Im Anschluss ist das Eignungsverfahren und gegebenenfalls ein standardisiertes Gespräch positiv zu absolvieren. Eine Zulassung setzt den Abschluss aller erforderlichen Schritte innerhalb der jeweiligen Registrierungs- und Durchführungsfristen voraus.
Neue Fristen an der Universität Wien
An der Universität Wien gelten ab dem Studienjahr 2026/27 neue Fristen für Aufnahmever-fahren mehrerer zugangsbeschränkter Studien, welche bei der Studienwahl zu beachten sind. Vom 2. März bis zum 4. Mai 2026 läuft die Antragsfrist für alle Studienrichtungen, für welche ein Aufnahme- oder Eignungsverfahren an der Universität Wien erforderlich ist. Ab Juli 2026 finden die schriftlichen Tests der jeweiligen Studienrichtungen statt.
Details zu den neuen Fristen und betroffenen Studienrichtungen: https://aufnahmeverfah-ren.univie.ac.at/
Aufnahmeverfahren an Fachhochschulen
An Fachhochschulen sind jedenfalls Aufnahmeverfahren durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber:innen für einen Studiengang die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt. Die Auf-nahmeverfahren sind unbeschränkt wiederholbar. Die Entrichtung von Gebühren für die Durchführung von Aufnahmeverfahren für Fachhochschul-Studiengänge ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Aufnahmeverfahren an Privathochschulen/Privatuniversitäten
Aufnahmeverfahren und dazugehörige Fristen an Privathochschulen und Privatuniversitäten können von den Vorgaben der anderen Hochschulen abweichen. Aus diesem Grund wird der regelmäßige Besuch der Webseiten der jeweiligen Privatuniversität oder Privathochschule empfohlen, um keine Fristen zu versäumen.