Fernstudien an ausländischen Einrichtungen – worauf ist zu achten?

Fernstudien sind für viele Studieninteressierte attraktiv: Sie lassen sich meist gut mit einer Berufstätigkeit vereinbaren und erfordern keinen Umzug an den Standort der Hochschule. Ein Großteil der im deutsch- und englischsprachigen Raum beworbenen Fernstudien wird jedoch nicht von österreichischen Hochschulen angeboten, sondern von Bildungseinrichtungen im Ausland.

Wichtig ist: Auch wenn in Österreich für solche Studien geworben wird, unterliegen sie der Rechtsordnung des Sitzstaates der jeweiligen Hochschule. Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Hochschule das Fernstudium in Zusammenarbeit mit einem österreichischen Privatunternehmen anbietet.

Studienrecht

Während des gesamten Studiums gelten die studienrechtlichen Vorschriften des Sitzstaates der Hochschule. Österreichische hochschulrechtliche Bestimmungen (Universitätsgesetz, Fachhochschulgesetz etc.) sind daher nicht anwendbar.

Der akademische Grad, der verliehen wird, ist ein Abschluss nach den Vorschriften des Sitzstaates der Hochschule.

Finanzielle Unterstützung in Österreich

Die Zulassung zu einem Fernstudium an einer ausländischen Hochschule beeinflusst unter Umständen die Möglichkeit, in Österreich Studienbeihilfe zu beziehen.

Studierende, die ausschließlich an einer ausländischen Hochschule zugelassen sind, sind zudem keine Mitglieder der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) und können daher von dieser nicht vertreten werden.

Weiterstudium an einer österreichischen Hochschule

Für die Zulassung zu einem Masterstudium an einer österreichischen Hochschule ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums bzw. eines anderen einschlägigen Studiums mindestens desselben Bildungsniveaus nachzuweisen. Dieses muss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erworben worden sein oder im Curriculum des Masterstudiums ausdrücklich vorgesehen sein.

Ob ein konkreter Fernstudienabschluss dafür ausreicht, wird von der jeweiligen österreichischen Hochschule im Einzelfall geprüft.

Arbeitsmarktzugang

Ein im Ausland absolviertes Fernstudium kann auch Auswirkungen auf den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich haben – insbesondere dann, wenn das Studium Voraussetzung für einen bundes- oder landesgesetzlich reglementierten bzw. zugangsbeschränkten Beruf ist (z. B. bestimmte Gesundheits- oder Pädagogikberufe).

Aber auch bei nicht reglementierten Berufen kann es erforderlich sein, dass ein österreichischer Rechtsträger den Abschluss anerkennt oder einem österreichischen Abschluss gleichstellt, etwa für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen oder halböffentlichen Bereich.

Auf der Webseite „Berufsanerkennung in Österreich“ (Startseite) können mittels Suchabfrage zahlreiche Informationen zu Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse abgerufen werden.

Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) stellt Bewertungen für Qualifikationen anerkannter Hochschulen aus allen Staaten der Welt aus. Das Anerkennungs- Antrags- und Informationssystem (AAIS ENIC NARIC AUSTRIA) bietet die Möglichkeit einen Antrag online zu erstellen.

Was ist zu beachten?

Vor Beginn eines Fernstudiums an einer ausländischen Hochschule empfehlen wir, sich umfassend zu informieren – insbesondere über:

  • die studienrechtlichen Rahmenbedingungen im Sitzstaat der Hochschule,
  • die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in Österreich (siehe https://www.stipendium.at/ für Informationen zur Studienbeihilfe),
  • die Voraussetzungen für die Ausübung des gewünschten Berufs in Österreich.

Sicherstellen, dass die ausländische Hochschule im Sitzstaat staatlich anerkannt und postsekundär ist. Hierbei kann das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der deutschen Kultusminister Konferenz hilfreich sein: https://anabin.kmk.org/cms/public/startseite

Die Beurteilung von Abschlüssen erfolgt individuell und kann – insbesondere bei reglementierten Berufen – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Außerdem ist zu beachten, dass Bewertungen immer auf Basis der zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage erfolgen; diese kann sich bis zum Studienabschluss ändern.

Besonders wichtig ist, dass es sich bei der gewählten Hochschule im Sitzstaat um eine staatlich anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung handelt.