Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse

Was ist eine Nostrifizierung?

Die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit einem entsprechenden österreichischen Abschluss.

Wann ist eine Nostrifizierung erforderlich?

Nur, wenn ein österreichischer Studienabschluss eine gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung des entsprechenden Berufes darstellt.

Wo ist eine Nostrifizierung durchzuführen und zu beantragen?

Bei einer hochschulischen Bildungseinrichtung, an der ein entsprechendes Studium eingerichtet ist.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Reisepass, Nachweise über Status und Akkreditierung der ausländischen Bildungseinrichtung sowie detaillierte Unterlagen zum absolvierten Studium, Abschlüsse und Studienzeugnisse, inklusive beglaubigter Übersetzungen, soweit erforderlich.

Was kostet eine Nostrifizierung?

Aktuell fällt eine Nostrifizierungstaxe von €150 an.

Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen zur Nostrifizierung wenden?

Hochschulische Bildungseinrichtungen

Österreichischer Integrationsfonds (https://www.berufsanerkennung.at/de/)

Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (https://www.anlaufstelle-anerkennung.at/anlaufstellen)

ENIC NARIC Austria (https://www.aais.at/)

Die Nostrifizierung ist ein Verfahren in Österreich, das der Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit einem entsprechenden österreichischen Abschluss dient. Sie ist Voraussetzung für die vollständige Gleichstellung mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsabschluss. Eine Nostrifizierung ist nur dann erforderlich und möglich, wenn sie für die Berufsausübung in Österreich zwingend benötigt wird. Dies ist bei sogenannten „reglementierten Berufen“ der Fall, die einen österreichischen Abschluss voraussetzen (bspw. Lehramt, Gesundheitsberufe, Architektur). Nach einer erfolgreichen Nostrifizierung erhält die antragstellende Person das Recht, den entsprechenden österreichischen akademischen Grad zu führen sowie die gesetzlich reglementierte berufliche Tätigkeit auszuüben.

Eine Nostrifizierung ist jedoch auch im Fall von gesetzlich reglementierten Berufen nicht in allen Fällen erforderlich. Für Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Landes sowie der Schweiz gelten besondere Bestimmungen. Auch zur Zulassung zu einem weiterführenden Studium in Österreich ist die Nostrifizierung des vorherigen Abschlusses nicht notwendig, wobei der Abschluss des weiterführenden Studiums den vorangegangenen ausländischen Abschluss nicht automatisch nostrifiziert.

Ob ein gewünschter Beruf eine Nostrifizierung erfordert und welche Ansprechstellen im jeweiligen Fall geeignet sind, kann über die Homepage des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) identifiziert werden: https://www.berufsanerkennung.at/de/.

Der Antrag auf Nostrifizierung kann von jeder Person gestellt werden, die nachweisen kann, dass die Nostrifizierung für die angestrebte Berufsausübung in Österreich eine gesetzliche Voraussetzung darstellt. In allen anderen Fällen ist es meist dem zukünftigen Arbeitgeber überlassen, die Qualifikation und deren Gleichwertigkeit zu bewerten.

Das Verfahren wird bei einer Universität oder Fachhochschule beantragt, an der das österreichische Referenzstudium angeboten wird. Der genaue Ort kann frei gewählt werden, allerdings darf derselbe Antrag nicht parallel bei mehreren Hochschulen gestellt werden. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen unter anderem ein Reisepass, Nachweise über Status und Akkreditierung der ausländischen Bildungseinrichtung sowie detaillierte Unterlagen zum absolvierten Studium, Abschlüsse und Studienzeugnisse, inklusive beglaubigter Übersetzungen soweit erforderlich.

Die Nostrifizierungsgebühr beträgt aktuell € 150,-. Im Verfahren werden Inhalte, Umfang und Anforderungen mit dem entsprechenden österreichischen Studium verglichen. Sofern Leistungen zur vollständigen Herstellung der Gleichwertigkeit fehlen, können diese mittels Auflagen erledigt werden. Nach erfolgreichem Abschluss aller Auflagen wird die Nostrifizierung durch Bescheid bestätigt.

Falls die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind und keine volle Anerkennung möglich ist, kann man eine Zulassung zum österreichischen Studium beantragen. Bereits absolvierte Studienleistungen und vorhandene Berufserfahrungen können im Zuge einer Anerkennung im Rahmen des Studiums berücksichtigt werden, wenn diese keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen zu den anzuerkennenden Prüfungen und Modulen aufweisen.

Für einige Länder existieren zudem vereinfachte Anerkennungsverfahren. Neben den zuständigen Organen der Hochschulen bieten auch spezielle Anlaufstellen (AST) in mehreren Städten kostenlose Beratungen sowie Unterstützung im Nostrifizierungsprozess. ENIC NARIC AUSTRIA fungiert als nationales Informationszentrum für akademische Anerkennung und steht für weitere Anfragen zur Verfügung.