Die meisten der auf dem deutsch- und englischsprachigen Markt angebotenen Fernstudien werden nicht von einer österreichischen hochschulischen Bildungseinrichtung angeboten, sondern von Bildungseinrichtungen im Ausland. Auch wenn für diese Studien in Österreich Werbung gemacht wird, unterliegen sie der Rechtsordnung des jeweiligen Sitzstaates der hochschulischen Bildungseinrichtung.
Während des laufenden Studiums sind daher die studienrechtlichen Vorschriften des Sitzstaates anwendbar und nicht etwa die österreichischen hochschulrechtlichen Vorschriften (Universitätsgesetz, Fachhochschulgesetz, etc.). Der Abschluss, der verliehen wird, ist ein Abschluss nach der Rechtsordnung des jeweiligen Sitzstaates.
Für Studierende stellt sich daher häufig die Frage, wie sich der Arbeitsmarktzugang mit einem im Ausland absolvierten Fernstudium gestaltet. Dies ist vor allem dann relevant, wenn es sich um ein Studium handelt, welches eine Voraussetzung für die Ausübung eines in Österreich bundes- oder landesgesetzlich reglementierten oder zugangsbeschränkten Berufes darstellt. Welche Berufe in Österreich reglementiert und welche Behörden für diese Berufe zuständig sind, kann man über eine mehrsprachige Datenbank abfragen und einsehen: https://www.berufsanerkennung.at/de/. Wenn man einen reglementierten Beruf mit einem ausländischen Abschluss ausüben möchte, muss dieser erst in Österreich anerkannt werden.
Auch bei nicht reglementierten Berufen, kann es der Fall sein, dass für eine Berufsausübung in bestimmten Bereichen die Anerkennung oder Gleichstellung eines österreichischen Rechtsträgers erforderlich ist. Das kann z.B. bei einem ausländischen Abschluss als Sozialarbeiter:in der Fall sein, wenn man beim Kinder- und Jugendhilfeträger des Landes arbeiten möchte. In diesem Fall ist es in der Regel wichtig, dass der jeweilige Abschluss auch im Sitzstaat der anerkannten hochschulischen Bildungseinrichtung zur unmittelbaren Berufsausübung berechtigt, sowie, dass ausreichend Praxisstunden vorliegen.
Bei nicht reglementierten Berufen die auch keine Anerkennung oder Gleichstellung erfordern, kann zur leichteren Vergleichbarkeit des ausländischen Abschlusses auf dem österreichischen Arbeitsmarkt eine Bewertung des Abschlusses beantragt werden. ENIC NARIC AUSTRIA stellt kostenpflichtige Bewertungen und kostenlose Kurzbewertungen ausländischer Hochschulqualifikationen für die Verwendung am österreichischen Arbeitsmarkt aus. Das ausländische Diplom wird – sofern möglich – mit einem österreichischen Diplom verglichen. Zusätzlich wird der Status der ausländischen Hochschule als staatlich anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung festgestellt. Die Bewertung kann auf der Homepage der ENIC NARIC (https://www.aais.at/) beantragt werden.
Vor Beginn eines Fernstudiums an einer ausländischen hochschulischen Bildungseinrichtung sind Erkundigungen über die Möglichkeit der Ausübung des gewünschten Berufes in Österreich zu empfehlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilung individuell erfolgt und sich in Fragen der Berufsausübung unter Umständen auch nach Bundesländern unterscheiden kann. Weiters kann im Vorhinein nur eine Beurteilung nach der zu dem Zeitpunkt geltenden Rechtslage erfolgen, die unter Umständen von der Rechtslage zum Zeitpunkt des Studienabschlusses abweichen kann. Zusätzlich sollte stets darauf geachtet werden, dass es sich bei der hochschulischen Bildungseinrichtung um eine im Sitzstaat staatlich anerkannte Bildungseinrichtung handelt.
Studienbeihilfe bei einem Studium an nichtösterreichischen Fernuniversitäten und Fernhochschulen
Grundsätzlich ist der Bezug von Studienbeihilfe im Zuge eines Fernstudiums an einer nichtösterreichischen hochschulischen Bildungseinrichtung nicht möglich. Eine Ausnahme stellt ein Studium an einer Fernuniversität oder Fernhochschule dar, bei der eine Kooperation mit einer anerkannten postsekundären österreichischen Bildungseinrichtung besteht. In diesem Fall kann bei der zuständigen Stipendienstelle (https://www.stipendium.at/kontakt) um eine Studienunterstützung angesucht werden. Aktuell ist dies bei einem Fernstudium an folgenden nichtösterreichischen Fernuniversitäten und Fernhochschulen möglich:
Fernuniversität Hagen
Hamburger Fernhochschule (HFH)