Anlässlich des Feiertages „Thanksgiving“, welcher in den USA dieses Jahr am 28. November gefeiert wird, wird traditionell durch den amtierenden US-Präsidenten ein Truthahn begnadigt (zuletzt 2023: die Truthähne „Liberty“ und „Bell“). Man nennt diese Tradition „Turkey Pardoning“, also Truthahn-Amnestie.
Auch in Österreich gibt es Amnestien. So hat der*die Bundespräsident*in das Recht, auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. des*der Bundesminister*in für Justiz im Wege der Begnadigung Strafen zu erlassen, umzuwandeln oder zu mildern. Dies geschieht meist im Zuge der traditionellen Weihnachtsamnestie. Hartnäckig hält sich in Österreichs Hochschulraum das Gerücht, der österreichische Bundespräsident könne auch negativ beurteilte kommissionelle Prüfungen an Hochschulen aufheben lassen, quasi eine „Prüfungsamnestie“ erteilen. Jedes Jahr werden etliche Ersuchen von Studierenden zu diesem Thema eingebracht.
Eine „Begnadigung“ von Studierenden mit negativen kommissionellen Prüfungen ist in der österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen. Eine Prüfungsanfechtung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Näheres über den Rechtsschutz bei negativen Prüfungen findet sich im Thema des Monats von Mai 2024.
Seit der Novelle des Universitätsgesetzes (UG) im Jahr 2021 ist gemäß § 77 Abs. 2 UG für Studierende an öffentlichen Universitäten allerdings vorgesehen, dass diese bei negativer Beurteilung der letzten Wiederholung der letzten Prüfung des Studiums, diese ein weiteres Mal wiederholt werden kann.
Studierende haben daher zwar keine Chance auf eine „Truthahn-Amnestie“ aber dafür das Recht auf einen „Prüfungsjoker“.