Studieren mit Behinderung

Die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit Studieren mit Behinderung an die Ombudsstelle für Studierende gerichtet werden, betreffen Prüfungsmethode und finanzielle Unterstützung:

Gibt es eine Möglichkeit für eine abweichende Prüfungsmethode?

Für Studierende mit Behinderung gibt es die gesetzliche Möglichkeit, eine abweichende Prüfungsmethode zu verlangen. Eine Änderung der Prüfungsmodalitäten ist gemäß § 59 Abs. 1 Z 12 Universitätsgesetz 2002 (UG)/§ 13 Abs. 2 Fachhochschulgesetz (FHG)/§ 63 Abs. 1 Z 11 Hochschulgesetz 2005 (HG) möglich, wenn die*der Studierende eine Behinderung nachweist, die ihr*ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

Habe ich ein Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode im Aufnahmeverfahren?

Im Universitätsgesetz ist für Menschen mit Behinderung eine abweichende Prüfungsmethode im Aufnahmeverfahren geregelt. Gemäß § 71b Abs. 7 Z 5 Universitätsgesetz 2002 (UG) haben Studienwerber*innen mit einer Behinderung bei der Zulassung zu besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien das Recht, eine abweichende Prüfungsmethode zu beantragen, wenn die*der Studienwerber*in eine Behinderung nachweist, die ihr*ihm die Ablegung einer Prüfung im Rahmen des Aufnahme- oder Auswahlverfahrens in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht. Das Ausbildungsziel des gewählten Studiums muss erreichbar bleiben. Unterstützungsmaßnahmen für Studierende mit Behinderungen können im Bedarfsfall im Einklang mit Aufnahmeverfahren und Auswahlkriterien vorgesehen werden.

Viele Hochschulen bieten auch eigens eingerichtete Stellen für Studierende mit Behinderung zur Unterstützung im Aufnahmeverfahren an.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Unterstützung brauche?

Vor Zulassung zu einem Studium wird Studierenden mit Behinderung empfohlen mit „Uniability“ Kontakt aufzunehmen, um sich für das entsprechende Studium beraten zu lassen. „Uniability“ ist eine Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Gebildet wird Uniability aus einer Arbeitsgemeinschaft von Behindertenbeauftragten sowie Betroffenen und anderen Personen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Studienbedingungen an den österreichischen Hochschulen zu verbessern und sich um die Interessen der betroffenen Personen zu kümmern.

Weitere Informationen können über das Referat für Barrierefreiheit der Österreichischen Hochschülerschaft zu diesem Thema eingeholt werden.

Viele Hochschulen bieten auch eigens eingerichtete Stellen für Studierende mit Behinderung zur Unterstützung an.

Gibt es besondere finanzielle Unterstützung für Studierende mit Behinderung?

Neben der allgemeinen Regelung der Studienbeihilfe, gelten für Studierende mit Behinderung spezielle Regelungen, die es zu beachten gilt. Prinzipiell erhalten Studierende mit Behinderung je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr.

Wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 % besteht, kann bei der Studienbeihilfenbehörde eine höhere Studienbeihilfe beantragt werden. Dazu muss die Behinderung nachgewiesen werden, z. B. durch den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, den Bezug von Bundespflegegeld oder eine ärztliche Bescheinigung. Das Maximalalter für den Beginn eines Studiums erhöht sich von 33 auf 38 Jahre.

Es gibt auch viele Fälle, wo keine oder keine ausreichende Förderung von Studierenden mit Behinderung möglich ist. In diesen Fällen kann beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ein begründeter Antrag auf Studienunterstützung eingereicht werden.

Seit 2009 verwaltet die Österreichische Hochschülerschaft einen Sozialfonds, der speziell für Studierende mit Behinderung vorgesehen ist.

Unter bestimmten Bedingungen kann auch das Sozialministeriumservice eine Ausbildungsbeihilfe von maximal 771 Euro gewähren.

Weitere zusätzliche umfangreiche Informationen zum Thema „Studieren mit Behinderung“ – im Besonderen über die „Beratungs- und Serviceangebote“ sowie „Übersetzung in Gebärden- und in Lautsprache“ – sind auf der Homepage des BMBWF unter dem Link https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Studieren-mit-Behinderung.html abrufbar.