Gleichbehandlungs-
gebot und Diskriminierungs-
verbot im Studium – Anlaufstellen und Besonderheiten

Werden Menschen aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt, spricht man von Diskriminierung. Zu diesen Merkmalen zählen: Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung.

Auch Belästigungen aufgrund dieser Merkmale stellen eine Form der Diskriminierung dar.

Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot können auch im Studienbetrieb/während des Studiums vorkommen. Es ist wichtig sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten informieren zu können und bei selbst erfahrenen oder beobachteten Diskriminierungen zu wissen, an wen man sich wenden kann. Je nach Hochschulsektor kommen unterschiedliche Anlaufstellen in Frage.

Studierende an öffentlichen Universitäten

Die relevante rechtliche Grundlage für Studierende an öffentlichen Universitäten ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG).

An jeder öffentlichen Universität in Österreich ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) eingerichtet. Die Aufgaben der AKG sind Diskriminierungen durch Organe der Universität/Pädagogischen Hochschule entgegenzuwirken und Angehörige der Universität/Pädagogischen Hochschule in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.

Eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen und Beratungsbedarf zum Gleichbehandlungsgebot stellen daher die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen dar.

Studierende an Fachhochschulen, Privathochschulen/Privatuniversitäten und privaten Pädagogischen Hochschulen

Im Fall von Fachhochschulen, Privathochschulen/Privatuniversitäten und privaten Pädagogischen Hochschulen besteht zwischen Studierenden und hochschulischer Bildungseinrichtung ein privatrechtlicher Vertrag. Die relevante rechtliche Grundlage stellt daher das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) dar.

Studierende an Fachhochschulen, Privathochschulen/Privatuniversitäten und privaten Pädagogischen Hochschulen können sich für niederschwellige Beratung und Unterstützung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Die Beratung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist kostenlos und vertraulich. Sollte es zu Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission kommen, kann die Gleichbehandlungsanwaltschaft betroffene bei diesen begleiten.

Studierende an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen

Aufgrund von Besonderheiten in der Ausbildung an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen muss die relevante rechtliche Grundlage im Einzelfall geprüft werden. Je nach Fall und Situation könnte das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) oder das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) relevant sein.

Wie auch an öffentlichen Universitäten ist an jeder öffentlichen Pädagogischen Hochschule ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) eingerichtet. Eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen und Beratungsbedarf zum Gleichbehandlungsgebot stellen daher die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen dar.

Zudem können sich Studierende an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen zur Abklärung der rechtlichen Grundlage und gegebenenfalls weiterer Unterstützung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.

Diskriminierung aufgrund von Behinderung(en)

Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung(en) bietet das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Die Behindertenanwaltschaft berät und unterstützt Menschen mit Behinderung, wenn sie von Diskriminierung betroffen sind. Zudem sind an einigen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privathochschulen/Privatuniversitäten Beratungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

Auf einen Blick

Anlaufstelle an öffentlichen Universitäten/öffentlichen Pädagogischen Hochschulen: Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Anlaufstelle an Fachhochschulen, Privathochschulen/Privatuniversitäten, privaten Pädagogischen Hochschulen und gegebenenfalls öffentlichen Pädagogischen Hochschulen: Gleichbehandlungsanwaltschaft

Anlaufstelle bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung(en): Behindertenanwaltschaft

Weitere Anlaufstellen

An vielen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen sowie Privathochschulen/Privatuniversitäten sind weitere Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung eingerichtet.

Auch die Österreichische Hochschüler_innenschaft bietet ebenfalls Beratung und Unterstützung an.

Weitere außeruniversitäre Beratungsstellen stellen beispielsweise die folgenden dar:

Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer

Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz

Ninlil – Verein wider die sexuelle Gewalt gegen Frauen mit Lernschwierigkeiten oder Mehrfachbehinderung

Ombudsstelle für Studierende

Psychologische Studierendenberatung

ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit