Finanzielle Unterstützungs-
möglichkeiten für Studierende

Das Thema des Monats soll einen Überblick mögliche finanzielle Unterstützungen für Studierende an österreichischen Hochschulen bieten.

Studienbeihilfe

Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürger*innen sowie gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose (§ 4 Studienförderungsgesetz). Zwei der wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen sind die soziale Förderungswürdigkeit und das Vorliegen eines günstigen Studienerfolges. Für detaillierte Informationen ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stipendienstelle unbedingt notwendig. Informationen können unter dem Link https://www.stipendium.at/stipendien/studienbeihilfe abgerufen werden. Antragsfristen sind der 15. Dezember und der 15. Mai.

Familienbeihilfe für Studierende

Für Kinder, die bereits 18 sind, besteht grundsätzlich nur dann Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn sie für einen Beruf (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule etc.) aus- oder fortgebildet werden.

Für Studierende kann den Eltern Familienbeihilfe gewährt werden. Dies ist grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Bezug von Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag möglich (bspw. für Studierende, die ein Studium betreiben, dessen ehestmöglicher Abschluss nach mindestens 10 Semestern möglich ist, sofern das Studium in dem Kalenderjahr begonnen wurde, in dem die*der Studierende 19 Jahre alt geworden ist, oder für Studierende, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % nachweisen).

Informationen dazu können bspw. unter den Links:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe.html https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-studierende.html

abgerufen werden.

Grants

Der OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung stellt auf der Webseite www.grants.at  eine Online-Datenbank zur Verfügung, bei der diverse Stipendien und Forschungsförderungen spezifisch für den eigenen Studiengang recherchieren werden können.

Sozialfonds der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH):

Das Sozialreferat der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) informiert, berät und interveniert kostenlos, um die soziale Situation von Studierenden zu verbessern.

Die „ÖH Sozialbroschüre“ sowie die Broschüre „Studieren und Wohnen“ gibt umfangreiche Informationen über sehr vieles, was für Studierende wichtig sein kann. Zum Download stehen sie über die folgende Links zur Verfügung:

https://www.oeh.ac.at/content/sozialbroschuere

https://www.oeh.ac.at/content/studieren-und-wohnen

Förderungen von Ländern, Städten, Gemeinden, hochschulischen Bildungseinrichtungen und weiteren Anlaufstellen

Viele Bundesländer, manche Städte und Gemeinden, einige hochschulische Bildungseinrichtungen und auch weitere Anlaufstellen vergeben diverse Stipendien und Förderungen an Studierende. Diese reichen von Mobilitätsstipendien, Stipendien für Berufstätige und Studierende mit Kindern, Förderungen für Veranstaltungsteilnahmen, Unterstützung von Abschlussarbeiten und Studienabschlüssen, Zuschüsse zur Sicherstellung der psychischen Gesundheit und Übernahme von Reisekosten.

Eine umfassende Auflistung dieser Fördermöglichkeiten findet sich auf der Homepage der ÖH: https://www.oeh.ac.at/studieren/stipendien-und-beihilfen#Leistungsstipendium.

Leistungsstipendium

Bei herausragenden Leistungen und schneller Studienzeit kann an den meisten hochschulischen Bildungseinrichtungen ein Leistungsstipendium beantragt werden. Leistungsstipendien werden meist im Oktober für das vorhergehende Studienjahr ausgeschrieben. Leistungsstipendien können frühestens nach dem zweiten Semester beantragt werden.

Die Vergabe der Leistungsstipendien erfolgt durch die hochschulische Bildungseinrichtung im Rahmen Privatwirtschaftsverwaltung mit den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Der Betrag darf 750,00 Euro nicht unterschreiten und 1.500,00 Euro nicht überschreiten.