Unterschiede zwischen der Ombudsstelle für Studierende und der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Gesetzliche Grundlage

Sowohl die Aufgaben und Kompetenzen der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) als auch die der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) sind gesetzlich definiert. Die gesetzliche Grundlage für die ÖH stellt das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) dar. Die Tätigkeit der Ombudsstelle für Studierende ist gemäß § 31 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) definiert.

Aufbau und Kompetenzen

Die ÖH gliedert sich in drei Bereiche:

  • österreichweit tätige Bundesvertretung
  • Hochschulvertretungen an den Universitäten, Fachhochschulen, Privathochschulen und Pädagogischen Hochschulen
  • Studienvertretungen

Die Ombudsstelle für Studierende ist weisungsfrei und im BMBWF angesiedelt. An sie können sich alle Studierenden, Studieninteressent*innen, Studienwerber*innen und ehemalige Studierende aller öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen wenden. Zudem sind  an manchen Hochschulen in Österreich auch dezentrale Ombudsstellen für Studierende freiwillig eingerichtet. Eine Übersicht findet sich auf der Homepage der Ombudsstelle für Studierende im BMBWF (Partner & Ombudsstellen – Österreich | Hochschulombudsstelle)

Dialog und Kooperation

Zwischen der Ombudsstelle für Studierende und der ÖH gibt es einen kontinuierlichen Austausch und eine Zusammenarbeit. Sowohl in den Themen und Fragestellungen als auch in der Tätigkeit gibt es Überschneidungen sowie einige wesentliche Unterschiede.

 

Gesetzliche Vertretung

Der ÖH kommt gesetzlich die Vertretung aller Studierenden gegenüber staatlichen Behörden und Einrichtungen sowie universitären Organen und Organen der Bildungseinrichtungen zu. Die Ombudsstelle für Studierende hat die Aufgabe Ombuds-, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu leisten. Während demnach die ÖH die Vertretung der Studierenden darstellt, versteht sich die Ombudsstelle für Studierende als allparteiliche Einrichtung, die insbesondere vermittelnd und beratend tätig wird.

Die ÖH ist ermächtigt Mitglieder nach Bevollmächtigung in studienrechtlichen, studienförderungsrechtlichen und familienbeihilfenrechtlichen Angelegenheiten vor Behörden und Verwaltungsgerichten zu vertreten. Eine gerichtliche Vertretung und Rechtsberatung kann die Ombudsstelle für Studierende nicht zur Verfügung stellen.

Vorschläge an Gesetzgeber und Bildungseinrichtungen

Sowohl die Ombudsstelle für Studierende als auch die ÖH können staatlichen Behörden Vorschläge über Angelegenheiten der Studierenden übermitteln. Die ÖH kann darüber hinaus auch an die Organe der Bildungseinrichtungen Gutachten und Vorschläge herantragen.

Zielgruppe

Studienwerber*innen können sich an die Ombudsstelle für Studierende und an die ÖH zu Beratungs- und Informationszwecken wenden. An die Ombudsstelle für Studierende können sich zudem auch ehemalige Studierende und Studieninteressent*innen wenden.

Servicetätigkeiten

Die Ombudsstelle für Studierende und die ÖH bieten zahlreiche Servicetätigkeiten, die von der Erstellung von Informationsbroschüren bis zur Organisation von Veranstaltungen reichen.

 

www.oeh.ac.at