Studienleistungen ab WS 2022/23

Studienanfänger*innen, die ab dem WS 2022/23 ein neues Bachelor- oder Diplomstudium belegen, müssen innerhalb von vier Semestern Studienleistungen im Umfang von 16 ECTS-Punkten erbringen. Damit sind durchschnittlich 4 ECTS-Punkte in einem Semester zu absolvieren. Die gesetzliche Grundlage ist hier § 59a Universitätsgesetz 2002 (UG) bzw. § 63a Hochschulgesetz 2005 (HG).

Zweijährige Sperre bei Nichterreichung: Gelingt das nicht, erlischt die Zulassung für das betroffene Studium. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist von zwei Studienjahren kann neuerlich die Zulassung beantragt werden.

Mindeststudienleistung und Studieneingangs- und Orientierungsphase: Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die oder der Studierende die in der StEOP vorgeschriebenen Prüfungen auch nach der letzten zulässigen Wiederholung nicht bestanden hat. Die bisher vorgesehene Sperre von drei Semestern mit der Möglichkeit der nachfolgenden Neuzulassung entfällt. Man kann das betroffene Studium also nicht noch einmal belegen und von vorne beginnen.