Gibt es einen Anspruch auf eine Energiepauschale?

In allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit ein Ansuchen auf einen „Energiebonus“ zu stellen. Dieser „Energiebonus“ wird von den in den Bundesländern zuständigen Landesregierungen unter unterschiedlichen Bezeichnungen auf ihren Homepages veröffentlicht. Eine grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug dieses Bonus ist der Hauptwohnsitz in Österreich. Daneben gibt es unterschiedliche Bedingungen für eine Zuerkennung des Zuschusses, wie z.B. die Antragsfristen (für 2023 ist die Antragstellung in allen Bundesländern bis auf Steiermark und Kärnten noch möglich) oder die Jahres-Einkommensgrenzen; auch gibt es Unterschiede in der Höhe des Zuschusses. Alle Details sind über die nachstehenden Links der einzelnen Bundesländer abrufbar:

Energiebonus ’23 – Ansuchen (wien.gv.at) – Antrag bis 30.6.2023 möglich

Wohn- und Heizkostenzuschuss – Land Niederösterreich (noe.gv.at) – Antrag bis 30.6.2023 möglich

Wärmepreisdeckel – Land Burgenland – Antrag bis 31.12.2023 möglich

Land Oberösterreich – Oö. Wohn- und Energiekostenbonus (land-oberoesterreich.gv.at) – Antrag bis 30.6.2023 möglich

Land Salzburg – Heizkostenzuschuss – Antrag bis 31.7.2023 möglich

Tirol-Zuschuss | Land Tirol – Antrag bis 31.10.2023 möglich

Heizkostenzuschuss PLUS (vorarlberg.at) – Antrag bis 31.5.2023 möglich

Heizkostenzuschuss 2022/2023 – Sozialserver – Land Steiermark – Antragszeitraum für 2023 seit 28.2.2023 abgelaufen

Formulare und Leistungen – Land Kärnten (ktn.gv.at) – Antragszeitraum für 2023 seit 28.4.2023 abgelaufen

Gibt es sonstige Entlastungspakete/Beihilfen für österreichische Studenten, die beantragt werden könnten?

Die zentrale staatliche Studienförderung erfolgt über die Studienbeihilfe. Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher können unter bestimmten Bedingungen auch weitere Zuschüsse (Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung, Studienzuschuss) beantragen. Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie gleichgestellte Ausländer/innen und Staatenlose (§ 4 StudFG). Zwei wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen sind die soziale Förderungswürdigkeit und das Vorliegen eines günstigen Studienerfolges.

Für detaillierte Informationen wird eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stipendienstelle (Studienbeihilfenbehörde – Stipendium.at) empfohlen.

Wohnbeihilfe

Mit der Wohnbeihilfe unterstützen die Landesregierungen der einzelnen Bundesländer Menschen mit wenig Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. Auch hier müssen Voraussetzungen erfüllt werden, um Wohnbeihilfe beziehen zu können. Nähere Informationen dazu sind auf der jeweiligen Homepage der entsprechenden Landesregierung abrufbar.

GIS Gebühren-Befreiung

Für eine Befreiung bedarf es sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit. Wenn z.B. Studienbeihilfe bezogen wird, ist diese Bedingung erfüllt. Auf der Webseite der GIS, unter dem Link Anspruchsgrundlage – Gebühren Info Service GmbH (gis.at), finden sich alle Informationen und die nötigen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Gebühr.

Weiterführende Informationen und Hinweise finden sich in der Sozialbroschüre der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH), die sich mit den Themen Beihilfen, Förderungen und Finanzierungshilfen befasst (Stand Februar 2023), sowie in der Broschüre Studieren und Wohnen der ÖH.

Eine umfassende Übersicht zu Stipendien und Fördermöglichkeiten für Studierende in Österreich findet sich in der Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD).