Validierung – Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen

Seit dem Studienjahr 2022/23 können an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen – nach Durchführung eines Validierungsverfahrens – beruflich und außerberuflich erworbene Kompetenzen anerkannt werden. An Fachhochschulen ist eine Anerkennung dieser Kenntnisse bereits möglich. Privatuniversitäten können autonom entscheiden, ob sie entsprechende Kenntnisse anerkennen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 78 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 (UG), § 12 Abs. 4 Fachhochschulgesetz (FHG) und § 8 Abs. 4 Privathochschulgesetz (PrivHG).

Der Begriff der Validierung beschreibt ein Verfahren, welches jedenfalls die Verfahrensschritte Identifizierung, Dokumentation und Bewertung von bereits erworbenen Lernergebnissen zum Zweck der Anerkennung als Prüfungen oder andere Studienleistungen umfasst (§ 51 Abs. 2 Z 36 UG).

Ziel von Validierungsverfahren soll sein, dass erworbene Kompetenzen und Fertigkeiten für Studien anerkannt werden können, damit informelle und non-formale Bildungsprozesse gleichwertig neben formale Bildungswege treten.

Non-formales Wissen sind beispielsweise erworbene Kompetenzen, die im Rahmen von Erwachsenenbildung oder beruflicher Weiterbildung gewonnen wurden. Informelles Wissen entsteht durch Freiwilligenarbeit oder Berufsausübung.

Standards zu Validierungsverfahren sind in den Satzungen der jeweiligen hochschulischen Bildungseinrichtung festgelegt. Beispielhafte Satzungsbestimmungen können einer Materialienbroschüre der Ombudsstelle für Studierende entnommen werden.

Am 13. Jänner 2023 fand eine gemeinsame Fachtagung der Ombudsstelle für Studierende und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Thema Validierungsverfahren im österreichischen Hochschulraum an der Pädagogischen Hochschule Wien statt. Die Fachtagung bot einen sektorenübergreifenden Überblick über Validierungsverfahren im österreichischen Hochschulraum, ergänzt durch Empfehlungen über die Ausgestaltung von Validierungsverfahren. Veranstaltungsunterlagen können auf der Webseite der Ombudsstelle für Studierende abgerufen werden: Microsoft Word – Werkstattbericht 38 final (hochschulombudsstelle.at).