Weiterführende Studienmöglichkeiten nach Abschluss des Bachelorstudiums Humanmedizin

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hat die Akkreditierung des Masterstudiums Humanmedizin an der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) widerrufen. Für Studierende aus dem Bachelorstudium an der SFU bedeutet dies, dass vorbehaltlich einer neuerlichen Akkreditierung des Masterstudiums Humanmedizin, kein weiterführendes Masterstudium an der SFU erfolgen kann. Im Sinne des Informations- und Beratungsauftrags der Ombudsstelle für Studierende stellen wir folgende Informationen, recherchiert auf den veröffentlichten Webseiten der genannten (Privat-)Universitäten für betroffene Studierende zur Verfügung.

Die Studienplatzkapazitäten in Humanmedizin an öffentlichen Universitäten in Österreich sind begrenzt. Hinzukommt, dass Humanmedizinstudien an den öffentlichen Medizinuniversitäten Wien, Graz und Innsbruck als Diplomstudien eingerichtet sind. Das Bologna-Studienmodell wie an der SFU wird in Österreich noch an der Johannes-Kepler-Universität Linz, der Danube Private University und der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften angeboten. Quereinstiegsmöglichkeiten an den öffentlichen Medizinischen Universitäten und der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität wurden zusammengefasst.

Wir empfehlen, die jeweilige (Privat-)Universität zu möglichen Aufnahmen/Zulassungen zum Masterstudium oder bezüglich eines Quereinstiegs in das Diplomstudium direkt zu kontaktieren.

Links zu den hochschulischen Bildungseinrichtungen finden Sie in den jeweiligen Unterüberschriften.

Öffentliche Universitäten

Masterstudium

Johannes-Kepler-Universität Linz

Masterstudium

Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um mit dem Masterstudium an der Johannes-Kepler-Universität Linz beginnen zu können:

  • Falls die Studiensprache nicht Ihrer Erstsprache entspricht, muss zusätzlich ein Sprachnachweis für Deutsch Level C1 vorgelegt werden.
  • Ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium Humanmedizin an der Johannes-Kepler-Universität Linz oder an der Medizinischen Universität Graz berechtigt zum Masterstudium Humanmedizin ohne weitere Bedingungen.
  • Sollte ein Bachelorstudium in Humanmedizin an einer anderen Universität abgeschlossen worden sein, muss noch ein Zulassungsverfahren absolviert werden.

Das Zulassungsverfahren für das Masterstudium Humanmedizin besteht aus einem schriftlichen Feststellungstest und einem mündlichen Interview.

Diplomstudium

Medizinische Universität Wien

Quereinstieg

Für Studienwerber*innen, die bereits im Rahmen eines Studiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte erworben haben und ihr Studium an der Medizinischen Universität Wien fortsetzen wollen, besteht die Möglichkeit, in das 7. oder ein höheres Semester des jeweiligen Studiums als „Quereinsteiger*innen“ zugelassen zu werden. Es sind mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte nachzuweisen, die den Inhalten der ersten (mindestens) sechs Semester des an der Medizinische Universität Wien angebotenen Studiums entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zum Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin über den Quereinstieg in das 7. oder ein höheres Semester nur erfolgen kann, wenn nach Maßgabe des jeweiligen Curriculums freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind.

Medizinische Universität Graz

Quereinstieg

Studienwerber*innen, die bereits an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein Studium der Human- oder Zahnmedizin absolvieren, und dort bereits 180 ECTS-Anrechnungspunkte erworben haben, können sich für einen Quereinstieg an der Medizinischen Universität Graz bewerben.

Dies gilt ebenso für Studierende der Medizinischen Universität Graz, die bereits ein Human- oder Zahnmedizinstudium absolvieren/absolviert haben und zusätzlich das Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin belegen wollen bzw. von dem einen auf das andere Studium wechseln möchten.

Link zum Mitteilungsblatt hinsichtlich der Zulassungsbeschränkung: Mitteilungsblatt

Medizinische Universität Innsbruck

Quereinstieg

Das Rektorat der Medizinischen Universität Innsbruck verlautbart jährlich, wie viele freie Plätze in den Diplomstudien Humanmedizin bzw. in den Lehrveranstaltungen mit geschränkter Platzzahl im Bachelorstudium Molekulare Medizin und im Masterstudium Molekulare Medizin zur Verfügung stehen.

Die Bewerbungsfrist für den Quereinstieg des jeweiligen Studienjahres ist der Verlautbarung zu entnehmen. Anträge die zu einem späteren Zeitpunkt einlangen, werden abgewiesen. Im Studienjahr 2022/23 wurden von der Medizinischen Universität Innsbruck keine Quereinstiegsplätze angeboten.

Für die Bewerbung als Quereinsteiger*in in jenem Studienjahr, in welchem freie Plätze mittels Verordnung ausgeschrieben wurden, sind folgende Unterlagen einzubringen:

  1. Antrag auf Zulassung als Quereinsteiger*in für das betreffende Studienjahr im Diplomstudium Humanmedizin
  2. Zeugnisse über Prüfungen in Pflichtfächern unter Angabe der Note in Original und Kopie
  3. Zeugnisse über Prüfungen in Wahlfächern unter Angabe der Semesterstunden in Original und Kopie

Die Dokumente können persönlich gebracht oder per Postweg an werden. Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie mittels Vorabbescheid postalisch informiert.

Privatuniversitäten

Masterstudium

Danube Private University

Masterstudium

Folgende Zulassungsvoraussetzungen werden von der Danube Private University für das Masterstudium wie folgt definiert:

  • Der Abschluss des Bachelorstudiums Humanmedizin (BSc.) an der Danube Private University oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums (Die Gleichwertigkeit eines Studiums muss vom Rektorat der Danube Private University überprüft bzw. bestätigt werden.).
  • Nachweis über die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
  • Personen, die zu dem Studium bereits an einer anderen inländischen Universität zugelassen waren, haben mit dem Antrag auf Zulassung die Abgangsbescheinigung dieser Universität gemäß § 69 Universitätsgesetz 2002 (UG) vorzulegen.

Quereinstieg

Studierende anderer Universitäten, die sich für einen Quereinstieg in den zweiten Studienabschnitt (3-6. Semester) an der Danube Private University bewerben, müssen die 1. Diplomprüfung (FIP/SIP I) oder eine äquivalente Prüfung nachweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet, unter Berücksichtigung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen (auch ENIC-NARIC), der*die Departmentleiter*in der Fakultät Medizin/Zahnmedizin.

Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften

Masterstudium

Folgende Zulassungsvoraussetzungen werden von der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften für das Masterstudium definiert:

  1. Absolviertes Bachelorstudium Medical Science an der KL ODER ein äquivalentes, erfolgreich abgeschlossenes Studium in Medical Science an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mind. 180 ECTS-Punkten
  2. Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache mindestens auf dem Level C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER):
  • Zeugnis einer deutschsprachigen Sekundarstufe
  • „zentrale Mittelstufenprüfung“ des Goethe-Instituts
  • „OESD Mittelstufe Deutsch“
  • Zertfikat der „Common European Framework of Reference for Languages“ auf Level C1
  1. Da die Master-These in englischer Sprache verfasst wird, Nachweis über die Kenntnis der englischen Sprache mindestens Level B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER):
  • IELTS (Mindestscore 6.0)
  • TOEFL (Mindestscore 87)
  • English Cambridge 1st Certificate
  • standardisierte Reifeprüfung in Englisch

Zusätzlich gelten für Bewerber*innen, die keinen österreichische Bachelorstudienabschluss vorweisen können, die Bestimmungen für internationale Zulassung.

Quereinstieg in das Bachelorstudium

Hierfür bedarf es einer Bewerbung mittels Online-Bewerbung und dem Start eines Anerkennungsverfahrens (Überprüfung von vorhandenen Vorleistungen) an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften.

Liegen weniger als 50% der vorgeschrieben ECTS-Punkte des 1. Studienjahres anerkennbar vor, ist ein Einstieg in ein höheres Fachsemester nicht möglich. Das heißt, dass Studienplatzwerber*innen nach vorheriger Anmeldung das reguläre zweistufige Aufnahmeverfahren für den Bachelor Medical Science an der Karl Landsteiner Privatuniversität durchlaufen müssen.

Liegen mehr als 50% der ECTS-Punkte des 1. bzw. 2. Studienjahres anerkennbar vor, muss für die fehlenden Inhalte des anzuerkennenden Jahres vor Studienbeginn eine Ergänzungsprüfung positiv absolviert werden. Dies führt bei positiver Absolvierung der Prüfung sowie des mündlichen Teils des Aufnahmeverfahrens und bei Verfügbarkeit eines Studienplatzes zum Angebot des Studienbeginns in einem höheren Fachsemester im Bachelorstudium an der Karl Landsteiner Privatuniversität.

Diplomstudium

Paracelsus Medizinische Privatuniversität

Masterstudium

Ab dem Wintersemester 2023/24 wird das Studium der Humanmedizin an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität im Sinne der Bologna Struktur als Bachelor- und Masterstudium angeboten. Ein Einstieg in das Masterstudium ist sohin frühestens ab dem Wintersemester 2026/27 möglich und nur unter der Voraussetzung, dass die amerikanische Zulassungsprüfung (United States Medical Licensing Exam) positiv abgelegt wurde.

Quereinstieg in das Diplomstudium

Ein Quereinstieg in das Diplomstudium der Humanmedizin ist möglich, sofern entsprechende Kapazitäten an der Paracelsus Medizinische Privatuniversität vorhanden sind. Ein Quereinstieg kann maximal in das 3. Semester erfolgen, ein Einstieg in ein höheres Semester ist nicht möglich. Im Mai 2023 können für die Standorte Nürnberg und Salzburg Initiativbewerbungen für einen Quereinstiegsplatz über ein Online-Bewerbungsformular eingereicht werden.

Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, prüfen Sie bitte, ob Sie die geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Kopie der Urkunde zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife: gemäß § 64 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 (= europäisches Abiturzeugnis, gleichwertiger Abschluss), Studienberechtigungsprüfung für Medizin.
  • Ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse (Level C1)
  • Latinum: Der Gesetzgeber verlangt als Voraussetzung für das Medizinstudium den Nachweis von zehn Wochenstunden Latein (gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Österreich). Sollte Latein in einer anderen Form bereits vorliegen, muss eine Gleichwertigkeitsbestätigung der jeweiligen Schule oder Universität den Bewerbungsunterlagen angeschlossen werden. Das Latinum kann bei einer Bewerbung bis zum Ende des zweiten Studienjahrs nachgeholt werden (eine Lehrveranstaltung wird angeboten).
  • Zum Nachweis der kritischen Auseinandersetzung mit Ihrem Berufswunsch wird die Bestätigung einer Berufsfelderkundung im Umfang von mindestens vier Wochen verlangt. Anerkannt werden Praktika in bzw. als: Krankenanstalten, Pflegeheimen, Altersheimen, Rettungssanitäter/in, Zivildienst (nur mit Patient*innenkontakt), Volontariat in einer Arztpraxis (Fachärztin*Facharzt, Ärztin*Arzt für Allgemeinmedizin, Zahnärztin*-arzt). Ausnahme: Arztpraxen von nahestehenden Verwandten (1. bis 3. Grades).
  • Motivationsschreiben (ca. 1-3 Seiten): Ihre Gründe für die Wahl des Medizinstudiums sowie den Wunsch, an die Paracelsus Medizinische Privatuniversität zu wechseln.
  • Mindestens 60 ECTS-Punkte, höchstens 120 ECTS-Punkte in einem laufenden Studium der Humanmedizin (Nachweis durch Studienerfolgsnachweis).

Aufnahme eines medizinverwandten Masterstudiums

Ebenso besteht für Bachelorabsolvent*innen der Humanmedizin der SFU die Möglichkeit, ihr Masterstudium in einem medizinverwandten Fach wie beispielsweise in der Medizintechnik, fortzusetzen. Dazu besteht in Österreich ein vielfältiges Angebot. Genauere Informationen dazu findet man auf https://www.studienwahl.at/ bzw. den Webseiten der einschlägigen Hochschulen.

Das BMBWF hat eigene FAQ zum Akkreditierungsverfahren der SFU auf seiner Webseite eingerichtet: www.bmbwf.gv.at/sfu.