Studienbeihilfe NEU

Ab 1. September wurde die Studienbeihilfe erhöht und vereinfacht.

Anhebung der Altersgrenze

Die gesetzliche Altersgrenze wird von bisher 30 bzw. 35 Jahre um drei Jahre auf 33 bzw. 38 Jahre angehoben.

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

Für Studierende, die bereits Beihilfe bezogen haben wird der Zugang zum sogenannten Selbsterhalter*innenstipendium erleichtert.

Fristen beim Weiterstudium

Die Frist zwischen Abschluss des Diplom-/Masterstudiums und Beginn eines Doktoratsstudiums wurde von 12 auf 24 Monate erweitert.

Baukaustenberechnungsmodell

Durch ein neues Berechnungsmodell, das auf dem Baukastenprinzip beruht, soll die Berechnung der Studienbeihilfe vereinfacht werden. Statt bisher von einer Höchstbeihilfe bestimmte Beträge abzuziehen, erhalten Bezieher*innen nun einen Grundbeitrag von 335 Euro, zu dem man – je nach Lebenssituation – bestimmte Beträge hinzurechnet.

Die Studienbeihilfenbehörde ist gemeinsam mit ihren sechs Stipendienstellen für die Abwicklung der Studienförderung und für die Umsetzung der aktuellen Studienförderungsreform verantwortlich. Nähere Informationen dazu können Sie dieser Website Studienbeihilfenbehörde – Stipendium.at entnehmen.

Wichtige Neuerungen der Studienförderungsgesetz-Novelle 2022 sowie positive und negative Aspekte dieser können Sie auch der Website der ÖH entnehmen