Hochschulische Ombudsstellen: Wie? Warum? Wozu?

Am 1. Juli 2021 hielten die Ombudsstelle für Studierende und das BMBWF eine gemeinsame hybride Tagung zum Thema „Hochschulische Ombudsstellen: Wie? Warum? Wozu?“ ab. Daran haben insgesamt 50 Personen teilgenommen. Herr Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann stellte dazu folgende Grußadresse zur Verfügung:

Lassen Sie mich vielleicht so einleiten: Ich freue mich, dass die Ombudsstelle für Studierende an mich herangetreten und darum gebeten hat, einleitende Worte für diese aus meiner Sicht heutige äußerst wichtige Veranstaltung zu sprechen. Wie wichtig die Aufgabe und der Stellenwert hochschulischer Ombudsstellen sind, hat man gerade in den vergangenen drei Semestern, die von der Corona-Pandemie stark beeinflusst gewesen waren, besonders deutlich gesehen. Dr. Josef Leidenfrost und sein Team von der Ombudsstelle für Studierende haben sich der Anliegen der Studierenden angenommen und auch in die innerministeriellen Entscheidungsgremien einberichtet.

Gerade die Ombudsstelle für Studierende im BMBWF kann man als Pionierin ihres Bereichs bezeichnen. Bereits 2011 wurde ihr Tätigkeits- und Aufgabenbereich gesetzlich verankert. In § 31 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes heißt es seither, dass sie für Studierende und Studieninteressierte „Ombuds-, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu den von ihr behandelten Anliegen zu leisten“ hat.

Ich freue mich besonders, dass bereits bisher einige österreichische Universitäten und Hochschulen vor Ort eigene Ombudseinrichtungen geschaffen haben. Eine davon, die Ombudsstelle der Universität Wien, durfte ich selbst als einstiger Vizerektor mitinitiieren.

Der größte Erfolg aus Sicht der Ombudsstellen ist wohl bei der letzten Minister-Bologna-Konferenz im Vorjahr gelungen, als das sogenannte Rom-Kommunikée verabschiedet wurde. In diesem empfehlen die Ministerinnen und Minister aus 49 europäischen Staaten die Einrichtung von hochschulischen Ombudsstellen in allen EHR-Mitgliedstaaten, um Studierenden einen besseren Rechtsschutz an Hochschulen, aber auch Beratung und Unterstützung bei allfälligen persönlichen Konflikte gewähren sollen. In 27 europäischen Ländern gibt es solche Stellen bereits, unterschiedlich konzipiert und verankert, aber alle mit dem Ziel niedrigschwellige Hilfe zu geben, die Studienbedingungen zu verbessern und auf notwendige systemische Veränderungen hinzuweisen.

Bereits 2001 wurde ein informelles europäisches Netzwerk, das European Network of Ombudsmen in Higher Education, eingerichtet, das derzeit von Josef Leidenfrost präsidiert wird. Mittlerweile gibt es auch ein nationales österreichisches Netzwerk, das alle bestehenden Einrichtungen elektronisch und analog zusammenbringt. ENOHE Homepage

Bei dieser heutigen Tagung werden politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Praktikerinnen und Praktiker hinsichtlich ihrer Erfahrungen aus der Alltagsarbeit zu Wort kommen, als Anregungen für weitere Hochschulinstitutionen, sich Ombudsstellen einzurichten. Viel Erfolg!

Eine Tagungsdokumentation wird unter Hochschulische Ombudsstellen: Wie? Warum? Wozu? zur Verfügung gestellt werden.