Von der Europäischen Kommission wurde der „Europäische Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung“, welcher von der European Federation of Academies of Sciences and Humanities (ALLEA) herausgegeben wurde, als Referenzdokument für Integrität in der Forschung für alle EU-finanzierten Forschungsprojekte anerkannt. Der Europäische Verhaltenskodex dient der Selbstkontrolle von Forschenden aller wissenschaftlichen und akademischen Disziplinen und enthält Grundsätze und Anregung für eine gute Forschungspraxis sowie eine Aufzählung von Beispielen für wissenschaftliches Fehlverhalten und den Umgang damit.
Unter den im Verhaltenskodex genannten Verstößen gegen die Integrität in der Forschung sind die drei Schwerwiegendsten das Erfinden sowie das (Ver-)Fälschen von Forschungsergebnissen und –daten sowie das Plagiat. Der Verhaltenskodex definiert das Plagiat als „Nutzung von Arbeiten und Ideen anderer Personen ohne Angabe der ursprünglichen Quelle und […] damit eine Verletzung der Rechte der ursprünglichen Autoren an ihren intellektuellen Leistungen […].“
Als weitere Verstöße gegen die Integrität in der Forschung zählt der Verhaltenskodex folgendes auf:
Der EuropäischeVerhaltenskodex für Integrität in der Forschung in mehreren Sprachen ist auf der Homepage All European Academies zu finden.
Im Universitätsgesetz 2002 liegt gemäß § 51 Abs. 2 Z 31 (§ 35 Z 34 Hochschulgesetz 2005 – HG) ein Plagiat jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.
Gemäß § 19 Abs. 2a UG/ § 28 Abs. 3 HG können Universitäten in den Satzungen Bestimmungen betreffend Maßnahmen bei Plagiaten oder anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen insbesondere im Rahmen von schriftlichen Seminar- und Prüfungsarbeiten, Bachelorarbeiten sowie wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten festlegen. Darüber hinaus kann das Rektorat über einen allfälligen Ausschluss vom Studium in der Dauer von höchstens zwei Semestern bei schwerwiegendem und vorsätzlichem Plagiieren oder schwerwiegendem und vorsätzlichem anderen Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen im Rahmen von Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten sowie wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten) mit Bescheid entscheiden.
Gemäß § 116 Abs. 2 Z 3 UG kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 15.000,- verhängt werden, wenn ein akademischer Titel verliehen, vermittelt oder geführt wird, obwohl dieser nicht auf Grund entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen oder wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen erworben wurde.
Die Beurteilung einer Prüfung sowie einer wissenschaftlichen Arbeit ist gemäß § 20 Fachhochschulgesetz (FHG) für ungültig zu erklären, wenn diese Beurteilung insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde.
Detailliertere Regelungen finden sich in den Studien-und Prüfungsordnungen der Fachhochschulen sowie in den jeweiligen Ausbildungsverträgen oder anderen Regelungen, die Gegenstand des Ausbildungsvertragsverhältnisses zwischen Fachhochschule und Studierenden wurden.
Der Leitung des Kollegiums obliegt im Anlassfall gemäß § 10 Abs. 4 Z 4 FHG der Widerruf akademischer Grade.
Regelungen hinsichtlich der Abfassung von Bachelorarbeiten, Master-und Diplomarbeiten sowie Dissertationen und Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten sind in der jeweiligen Satzung der Privathochschulen/Privatuniversitäten gemäß § 12 Abs. 1 Z 5 Privathochschulgesetz (PrivHG) zu regeln und auf der Webseite zu veröffentlichen.
Manche hochschulischen Bildungseinrichtungen bieten vor Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit einen Plagscan mittels einer Plagscansoftware an, damit die Studierenden ihre Arbeiten bereits vorab auf mögliche Plagiate selbständig überprüfen können. In vielen Studien werden bereits verpflichtend Seminare und Übungen zu wissenschaftlichem Arbeiten angeboten. Darüber hinaus gibt es in Wahlfächern weitere Lehrveranstaltungen zu diesem Thema.