Auch in Österreich gibt es Amnestien. Hartnäckig hält sich in Österreichs Hochschulraum das Gerücht, der österreichische Bundespräsident könne negativ beurteilte kommissionelle Prüfungen an Hochschulen aufheben lassen, quasi eine „Prüfungsamnestie“ erteilen. Jedes Jahr erreichen die Präsidentschaftskanzlei etliche Ersuchen von Studierenden zu diesem Thema.
Der österreichische Bundespräsident kann auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. des Bundesministers für Justiz im Rahmen von Strafverfahren Begnadigungen aussprechen (Strafen mildern, umwandeln oder erlassen, Verfahren einstellen, etc.). Dies geschieht meist im Zuge der traditionellen Weihnachtsamnestie.
Eine „Begnadigung“ von Studierenden mit negativen kommissionellen Prüfungen ist in der österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen. Studierende bleiben daher bei letztmalig negativen Prüfungen weiterhin auf den Rechtsweg verwiesen. Näheres über den Rechtsschutz bei negativen Prüfungen sind zu finden im Thema des Monats August 2020.