COVID-19: 10-Punkte-Programm der Hochschulen

„Gemeinsam gegen Corona: Schau auf dich und deine Uni/FH/PH.“

Die aktuelle durch das Corona-Virus ausgelöste Lage ist nach wie vor eine Herausforderung mit weitreichenden Auswirkungen auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche. Es ist eine gemeinsame Aufgabe aller, die Ausbreitung der Infektion zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. In diesem Kontext sind selbstverständlich auch Universitäten und Hochschulen gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Zugleich muss das Bildungs- und Hochschulsystem auch unter „Corona-Bedingungen“ in Lehre und Forschung funktionstüchtig bleiben und auf diese Weise seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

Die Universitäten und Hochschulen gehen angesichts dieser beiden Herausforderungen gut vorbereitet in das Studienjahr 2020/21 und haben in den vergangenen Monaten unter Berücksichtigung des „COVID-19-Leitfadens für den gesicherten Hochschulbetrieb“ im Rahmen ihrer Autonomie, ihrer jeweiligen spezifischen Situation, Größe und fachlicher Ausrichtung entsprechend umfangreiche Regularien und Konzepte erarbeitet. Die folgenden zehn Punkte fassen die wichtigsten Maßnahmen nochmals zusammen.

1.Wer krank ist, soll zu Hause bleiben
Das Sars-CoV-2-Virus ist unberechenbar und infektiös. Daher bergen Kontaktsituationen mit einer an Covid-19-erkrankten Person ein sehr hohes Ansteckungsrisiko für die Personen im unmittelbaren Umfeld. Nur wer gesund ist, soll daher am Lehr-, Prüfungs-, Forschungs-, und Verwaltungsbetrieb teilnehmen. Wer krank ist, soll dem Universitäts- bzw. Hochschulbetrieb fernbleiben.

2. Verantwortung beginnt bei Eigenverantwortung
Wer auf sich selbst schaut, schaut auch auf seine Universität bzw. Hochschule und seine Studien- und Arbeitskolleg/inn/en. Nur gemeinsam bekämpfen wir die Corona-Pandemie. Dabei ist Eigenverantwortung gefragt! Die Einhaltung des jeweiligen Mindestabstands an der einzelnen Universität bzw. Hochschule sowie die allgemeinen Hygiene- bzw. Gesundheitsregeln (Handhygiene, regelmäßiges Lüften etc.) sind nicht beendet, sobald man die Vorlesung oder das Seminar verlässt. Die Eigenverantwortung betrifft insbesondere auch Aktivitäten im privaten bzw. außerhochschulischen Bereich. Bei Partys, privaten Treffen und Feiern ist das Ansteckungsrisiko bekanntlich besonders hoch.

3. Eigenverantwortlich handelt, wer immer Maske trägt
Die Maske schützt am besten gegen eine weitere Verbreitung der Sars-CoV-2-Infektion und deshalb ist im gesamten Universitäts- bzw. Hochschulbereich immer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der jeweilige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das gilt auch für den Hörsaal oder das Labor. Darüber hinaus liegt es in der Eigenverantwortung der Universitäts- und Hochschulangehörigen, durch das ständige Tragen von Masken zur allgemeinen Sicherheit beizutragen.

4. Digital, präsent, hybrid: Bei Lehrveranstaltungen ist Flexibilität gefragt
Das Wintersemester 2020/21 ist als hybrides Semester geplant. Die Bandbreite, wie Lehrveranstaltungen abgehalten werden können, reicht von rein digital (Distance Learning) wie auch rein in Präsenzform vor Ort bis hin zu den verschiedensten Mischformen. Wie genau, dazu wurden von den Universitäten und Hochschulen in den vergangenen Monaten unter Berücksichtigung des „Leitfadens für den gesicherten Hochschulbetrieb“ Sicherheitskonzepte erarbeitet. Diese Konzepte berücksichtigen vorhandene Gegebenheiten (räumlich/personell/inhaltlich) ebenso wie die aktuelle Infektions- bzw. Risikolage.

5. Präsenzprüfungen und Besprechungen sind möglich – mit wenigen Teilnehmer/innen und unter Einhaltung des Mindestabstands
Die Corona-Pandemie hindert die Universitäten bzw. Hochschulen nicht daran, Präsenzprüfungen und Besprechungen vor Ort durchzuführen. Das wird durch die erarbeiteten Sicherheits- und Schutzkonzepte möglich, die das entsprechend notwendige Schutzniveau sicherstellen. Dabei ist der jeweils geltende Mindestabstand einzuhalten. Das gilt insbesondere für die künstlerische Ausbildung, praktische Übungen und Labortätigkeiten, für die darüber hinausgehende Maßnahmen gelten können.

6. Lehrveranstaltungen (und schriftliche Prüfungen) und Großveranstaltungen mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen
Neben dem Tragen einer Maske ist Abstand halten das wirksamste Mittel gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie. Daher sollten Lehrveranstaltungen und schriftliche Prüfungen mit einer größeren Zahl an Teilnehmer/innen stets in Räumlichkeiten abgehalten werden, die mindestens für die doppelte Personenanzahl ausgelegt sind. Es empfiehlt sich außerdem, die einzelnen Sitzplätze entsprechend zu kennzeichnen bzw. durchzunummerieren und diese mit einer entsprechenden Nummer zu erfassen. Die jeweilige Universität bzw. Hochschule bestimmt, welche Maßnahmen sie setzt, um ein Kontaktpersonenmanagement sicherzustellen. Bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist auf ein angemessenes Zugangs- und Abgangsmanagement zu achten. Bei Großveranstaltungen – als empfohlener Richtwert ist ab 250 Teilnehmer/innen von einer solchen auszugehen – haben Universitäten bzw. Hochschulen besondere Sicherheitsvorkehrungen vorzusehen. Sie können die Zuteilung fixer Sitzplätze umfassen. Durch ein professionelles Zugangs- und Abgangsmanagement ist zu garantieren, dass es zu keinen Massenansammlungen vor dem Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung kommen kann.

7. Digital kann Präsenz bei Praktika und praktischen Übungen nur schwer ersetzen
Das Wintersemester 2020/21 steht unter dem Vorzeichen der Flexibilität, weil das aktuelle Infektionsgeschehen sich rasch ändern kann. Aufgrund dessen wird es einzelne Praxislehrveranstaltungen und andere Praktika wie Exkursionen, Sprachreisen und Ähnliches geben, für die nur schwer eine digitale Umsetzung möglich sein wird. Freilich bemühen sich die Universitäten und Hochschulen darum, passende Ersatzformate zu finden. Aber das wird nicht immer gelingen.

8. Nutzung der Bibliotheken und der Lesesäle unter strengen Auflagen
Im Wintersemester 2020/21 ist ein beinahe regulärer Bibliotheksbetrieb vorgesehen. Die Entlehnung und Rückgabe von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien ist – wie sonst auch – innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Allerdings sind die Zu- und Abgänge entsprechend zu regeln, damit keine Personenansammlungen auftreten können. Die Lesesäle und Lernräume können unter den entwickelten, strengen Sicherheits- und Hygienevorschriften benutzt werden. Sie umfassen unter anderem Anmeldesysteme und fix definierte Sitzplätze. In jedem Fall ist auf die strenge Einhaltung des an der Universität bzw. Hochschule geltenden Mindestabstands und der Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen zu achten.

9. Forschen mit Sicherheitsabstand oder im Homeoffice
Im Bereich der Forschung kommt es zu organisatorischen Adaptierungen, insbesondere für größere Forschungsteams bzw. dort, wo aufgrund der räumlichen Gegebenheiten oder Arbeitserfordernisse die Einhaltung von Sicherheitsabständen nicht möglich ist. Für diese Situationen wurden im Rahmen der Sicherheitskonzepte der Universitäten und Hochschulen spezifische Raumnutzungskonzepte entwickelt, die auch die Möglichkeit von Homeoffice umfassen. Aus epidemiologischen Gründen muss gewährleistet sein, dass stets dieselben Personengruppen zusammenarbeiten. Für alle Forschenden gilt, dass die geltende Abstandsregel sowie die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten sind.

10. Studierendenheime sind jetzt keine Partyzonen
Studierendenheime sind unzweifelhaft wichtige Orte des gemeinsamen Wohnens und Lernens. Ebenso sind Studierendenheime in der Vergangenheit auch oft Orte legendärer Partys und Events gewesen. Die bisherigen Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass Feiern und Partys der „optimale Ort“ sind, um das Virus zu übertragen und sich gegenseitig anzustecken. Zahlreiche Cluster, die insbesondere junge Menschen umfassen, gehen auf private Veranstaltungen zurück. Im Sinne eines eigenverantwortlichen Handelns ist es unverantwortlich, in dieser aktuellen Risikolage ein solches Event zu veranstalten. Daher haben bereits etliche Heimträger ein entsprechendes Partyverbot, das einzuhalten ist, für ihre Häuserverfügt und die entsprechenden Räume gesperrt.