Ghostwriting

Ghostwriting

Folgt man den Medienberichten, boomt das Geschäft der Ghostwriter/innen. Studierende lassen nicht nur wissenschaftliche Arbeiten, sondern auch andere akademischen Leistungen durch Auftragnehmer/innen erledigen.

Was ist erlaubt?

Die Grenze zwischen Schreibcoaching und Ghostwriting ist fließend. Ein Ideensammeln und Reden über das Thema ist erlaubt, auch orthographische Korrekturen sowie Schreibcoaching in Form von Schreibprozessen und Motivation dürfen in Anspruch genommen werden.

Was sind die derzeitigen Folgen, wenn Studierende einen Ghostwriter / eine Ghostwriterin beauftragen, eine solche Arbeit zu verfassen?

Im Universitätsgesetz 2002 (UG) ist gemäß § 51 Abs 1 Z 32 normiert, dass ein Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen unter anderem dann vorliegt, wenn jemand sich bei der Verfassung einer schriftlichen Arbeit oder Ablegung einer Prüfung oder bei der Erstellung einer künstlerischen Arbeit unerlaubter Weise einer anderen Person bedient. Diese Bestimmung hält eindeutig fest, dass wissenschaftliche Arbeiten von dem/der Studierenden jeweils selbst und eigenständig zu verfassen sind.

Gemäß § 19 Abs 2 UG können in die Satzung Bestimmungen betreffend Maßnahmen bei Plagiaten oder anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen insbesondere im Rahmen von schriftlichen Seminar- und Prüfungsarbeiten, Bachelorarbeiten sowie wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten aufgenommen werden. Darüber hinaus kann das Rektorat über einen allfälligen Ausschluss vom Studium in der Dauer von höchstens zwei Semestern bei schwerwiegendem und vorsätzlichem Plagiieren oder schwerwiegendem und vorsätzlichem anderen Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen im Rahmen von Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten sowie wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten) mit Bescheid entscheiden.

In weiterer Folge kann dies studienrechtlich dazu führen, dass der inländische akademische Grad widerrufen wird, wenn sich nachträglich ergibt, dass dieser insbesondere durch das Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen erschlichen worden ist. (vgl. § 89 UG)

Die Folgen von Ghostwriting können zusammengefasst ein Ausschluss in der Dauer von höchstens zwei Semestern oder ein Widerruf des akademischen Grades sein.

Neben Literaturempfehlungen über Schreibprozesse und Motivationstrainer gibt es auch an den hochschulischen Bildungseinrichtungen neben den Lehrveranstaltungen über wissenschaftliches Arbeiten auch Schreibzentren. Folgende eine Auswahl an Literaturempfehlungen und Links zu Schreibzentren von hochschulischen Bildungseinrichtungen:

Literatur:

Otto Kruse: Keine Angst vor dem leeren Blatt: Ohne Schreibblockaden durchs Studium.
Umberto Eco: Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt.

Links zu Schreibtraining finden Sie auf der Homepage der Universität Wien und auf der Homepage der Karl Franzens Universität Graz.