Wien (OTS) – Was ist ein monokratisches studienrechtliches Organ erster Instanz? Worin besteht der Unterschied zwischen einem Mangel und einem schweren Mangel bei der Durchführung von Prüfungen? Was ist der Studienbeitrag, was ist der Studierendenbeitrag? Was versteht man unter einer Konsekutivkette? Solche und ähnliche Fragestellungen sind mit Teil des Arbeitsalltages der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).
Diese weisungsfreie, ministerielle Stabsstelle, zuständig für Anliegen aus dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb in hochschulischen Bildungseinrichtungen des österreichischen Hochschulraumes, widmet sich gemeinsam mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung am 21. Oktober 2019 bei einer Tagung in Graz dem Generalthema Vereinfachung von Amtssprache, hier konkret im Hochschulbereich.
Das Referat für Kommunikation des Landes Steiermark hat bereits 2017 einen umfassenden Reformprozess zur besseren Verständlichkeit von Verwaltungssprache begonnen und erfolgreich unter Beteiligung von Steirerinnen und Steirern umgesetzt. Die Präsentation der Ergebnisse dieses Projektes „Verständliche Steiermark“ und die Schlussfolgerungen daraus für die „wirkmächtige Hochschul(-amts)sprache“ bilden den Schwerpunkt dieser Tagung. Dazu bringen Vertreterinnen und Vertreter der drei steirischen Universitäten – der Karl-Franzens-Universität Graz (KFU), der Technischen Universität Graz (TUG) sowie der Kunstuniversität Graz (KUG) – Beispiele guter Durchführungspraxis, die als Vorbild für andere Hochschulinstitutionen dienen. Zur facheinschlägigen Terminologie im Fachhochschulbereich gibt es einen Expertenbeitrag. Von Fachmännern aus der zuständigen Hochschulsektion des BMBWF werden Gesetzwerdungsprozesse exemplarisch rekonstruiert. Damit soll demonstriert werden, wie komplex und vielschichtig der Prozess von einem legistischen Erstentwurf zu einem finalen Gesetz wird, das zu vollziehen ist.
Ziel der Tagung ist es, hochschulische Verwaltungsstellen, die studienrechtliche und hochschulorganisatorische Vorgaben umsetzen müssen, für die Informationsbedürfnisse Studierender über die Rahmenbedingungen ihres Studiums (besser) zu sensibilisieren.
Elmar Pichl, der Leiter der Hochschulsektion des BMBWF, spricht in diesem Zusammenhang von einer Informations- und Übersetzungsleistung, die sowohl die Hochschulverwaltung als auch die Hochschulen im heutigen Digitalzeitalter zu erbringen haben. „Es ist Aufgabe der Hochschulen und der Hochschulverwaltung, Studieninteressierte und Studierende umfassend und in einer Form zu informieren, die Verständlichkeit garantiert“, sagt er. Das könne nur durch professionelle Kommunikation gelingen, für die jedoch – dank der Verbreitung des Internets und der sozialen Medien – weitaus mehr und auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Dies erleichtere es den Hochschulen und auch der Hochschulverwaltung, direkt an die Studieninteressierten und Studierenden heranzutreten, die sich ihrerseits aber auch eine entsprechende Serviceorientierung erwarteten. „Womöglich macht das die Amtssprache dadurch weniger wirkmächtig, dafür aber wirkungsvoller. Und das nützt allen – den Studieninteressierten und Studierenden ebenso wie den Hochschulen und der Hochschulverwaltung“, meint Pichl.
Inge Farcher, Leiterin der Kommunikation Land Steiermark und Initiatorin des Projekts „Verständliche Steiermark“, kann das bestätigen. „Das Ringen um mehr Verständlichkeit ist eine Serviceleistung, die nicht nur den Steirerinnen und Steirern zugutekommt, sondern auch den Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst. Denn verständlichere Texte und Abläufe beschleunigen die Abwicklung der Anliegen und senken gleichzeitig die Zahl der Nachfragen und Beschwerden. Gewinner sind auf jeden Fall beide Seiten: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung, Verlierer nur das ‚Amtsdeutsch‘. Aus dem Projekt wurde nun eine Landesinitiative, die den Kulturwandel unterstützen und begleiten soll. Denn die ‚Verständliche Steiermark‘ ist kein Sprint, sondern ein Weitwanderweg. Und wir freuen uns, dass uns über die ‚BürgerInnen-Jury‘ viele engagierte Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg begleiten.“
Die Ombudsstelle für Studierende, so ihr Leiter Josef Leidenfrost, ist unter anderem mit Anfragen von Studieninteressierten, Studienwerbern und Studierenden konfrontiert, bei denen es um Verständnisanfragen zu Begrifflichkeiten im Rahmen des Studiums zu Studien- oder Studienförderung geht. „Es ist für Betroffene gelegentlich schwierig, die Auswirkungen für die eigene Situation aus Gesetzespassagen oder höchstgerichtlichen Entscheidungen ableiten zu können“ sagt Leidenfrost. Man könne mitunter schon von Soziolekten, also Sprachvarietäten innerhalb bestimmter Gruppen sprechen. Aus diesem Grund beabsichtigt die Ombudsstelle, diese Spannungsverhältnisse zum zentralen Thema eines Projektes „Studierende und Hochschulen im Dialog“ im Jahresprogramm 2020 zu machen. „Dabei wollen wir das Verhältnis von Studierenden und Hochschulen genauer untersuchen, welche Erwartungen beide Seiten voneinander haben, wie Rechte und Pflichten dabei erfüllt und der Informationsaustausch insgesamt funktionieren sollen“, sagt Leidenfrost.
Die Veranstaltung steht allen im österreichischen Hochschulraum in der Verwaltung und im Service sowie im Beschwerde- und Verbesserungsmanagement tätigen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen.