„Bedrohungsmanagement“

„Bedrohungsmanagement“ an und für Hochschulen: Bestandsaufnahme, Erfahrungen, Strategien

Gewalttaten an oder aber auch „nur“ Verbaldrohungen gegen Angehörige (elektronisch oder analog) von Hochschulinstitutionen im Verwaltungs-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Studienbetrieb sind ein immer häufiger auftretendes Phänomen im Hochschulalltag. Für den Bereich der öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gibt es mittlerweile die gesetzliche Handhabe, Studierende bei dauernder oder schwerwiegender Gefährdung von Hochschulangehörigen oder Dritten bescheidmäßig vom Studium auszuschließen. Fachhochschulen und Privatuniversitäten haben die Möglichkeit, in deren Ausbildungsverträgen Bestimmungen zur Vertragsbeendigung bei ungebührlichem Verhalten zu determinieren.

Im Verlauf einer einschlägigen Fachtagung am 11.6.2019 wurden verschiedenste Aspekte zur Thematik Bedrohungsmanagement diskutiert. Dabei haben sich folgende Kernaussagen herauskristallisiert:

  • Grundaspekte eines Bedrohungsmanagements sollten an Hochschulinstitutionen releviert werden.
  • Evaluierung und Analyse von bisherigen bedrohlichen Situationen im Hochschulalltag.
  • Dementsprechende Regelungen sollten in Haus – und Benutzungsordnungen aufgenommen werden.
  • Klare und allgemein verständliche Verhaltensrichtlinien für bedrohliche Situationen.
  • Einbeziehung von Bedrohungsmanagementüberlegungen in zukünftige bauliche Maßnahmen („Amokschlösser“, integrierte Alarmsysteme, etc.).
  • Zentrale Koordinierungsunterstützungsmaßnahmen durch das im Ministerium angesiedelte Krisen- und Katastrophenmanagement für den gesamten Tertiärbereich.

Eine Tagungsdokumentation zum Thema wird auf der Homepage des Hochschulombudsnetzes veröffentlicht.