Ab dem Wintersemester 2019/20 können öffentlich-rechtliche Universitäten in Österreich Zugangsregelungen für weitere Disziplinen einführen. Solche werden generell zusätzlich in den Bereichen Jus, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften möglich sein. Außerdem können die Institutionen in lokal besonders nachgefragten Studienrichtungen eigene Zugangsregelungen normieren.
Etliche Möglichkeiten zur Regulierung wird die Universität Wien nützen: Zusätzlich zu den schon bestehenden zugangsgeregelten Fächern Psychologie, Publizistik, Betriebswirtschaft, internationale Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Biologie, Pharmazie, Ernährungswissenschaft, Informatik, Wirtschaftsinformatik sowie Lehramt kommen Jus, English and American Studies, Chemie, Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie sowie Transkulturelle Kommunikation hinzu. Siehe Homepage der Universität Wien.
Die Karl-Franzens-Universität Graz nützt Möglichkeiten zu Aufnahmeverfahren in Rechtswissenschaften, Translationswissenschaften Pädagogik, transkultureller Kommunikation sowie Umweltsystemwissenschaften. Bisher bestehende Verfahren gibt es in Psychologie, Pharmazie, Molekularbiologie, Biologie, Betriebswirtschaft, Economics und Lehramt (siehe auch auf der Homepage der Universität Graz.
Die Universitäten in Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt haben bereits deklariert, dass sie auf weitere Zugangsbeschränkungen im Moment verzichten.
Für alle Standorte gilt: Bleibt die Zahl der erfolgten gültigen Anmeldungen unter der Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze in den betroffenen Studienrichtungen werden alle Studienwerberinnen und –werber Plätze ohne eigene Zugangsverfahren bekommen. Liegen die Bewerberzahlen darüber wird es Aufnahmeverfahren geben.